Heiraten in Esslingen am Neckar

Info Sie sehen, es gibt einige Konstellationen, insbesondere • wenn einer der Partner verheiratet oder verpartnert gewesen ist, • wenn gemeinsame voreheliche Kinder vorhanden sind, • wenn einer der Partner eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzt, • wenn einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist, die eine persönliche Vorsprache beim Standesamt notwendig machen, manches lässt sich sicher auch per Telefon oder Mail abklären. Regelmäßig sind Fälle mit Auslandsberührung jedoch sehr komplex und bedürfen immer einer individuellen, persönlichen Beratung beim Standesamt. Mit einem persönlich für Sie gefertigten Merkblatt zur Beschaffung aller Dokumente unterstützen wir Sie bei Ihren Vorbereitungen! Trauzeugen: Trauzeugen sind zwar keine Pflicht mehr, nach wie vor können Sie jedoch maximal 2 volljährige Personen dazu bestimmen. Diese müssen sich am Tag der standesamtlichen Trauung ausweisen, nehmen während der Trauzeremonie neben Ihnen beiden Platz und unterzeichnen gemeinsam mit Ihnen die Niederschrift über die Eheschließung. Namensrecht: Nach deutschem Namensrecht können die Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen, dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau sein, sowie auch der in einer Vorehe erworbene Familienname eines Verlobten. Derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann einen Doppelnamen führen und dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bei Eingehung der Ehe geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Ein späterer Widerruf ist möglich; eine nochmalige Bildung eines Doppelnamens in der bestehenden Ehe jedoch nicht mehr. 8 Verliebt, verlobt, verheiratet Foto: © Ana.Photoart München

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