Heiraten in Esslingen am Neckar

21 Juristisches am Rande Die nachfolgende Zusammenstellung kann Ihnen lediglich einen groben Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte einer Eheschließung geben. Lassen Sie sich von den Notaren und Rechtsanwälten zu diesem Thema beraten, sie sind der richtige Ansprechpartner. Jeder, der keinen Ehevertrag abschließt, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte er in der Ehe einen Lottogewinn oder eine Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Partner getrennt, der eine haftet nur in Ausnahmefällen für die Schulden des anderen. Es darf jedoch kein Partner ohne die Zustimmung des anderen, Geschäfte machen, die über das Gesamtvermögen eines Partners entscheiden oder über Gegenstände des gemeinsamen Hausrates verfügen. Bei Beendigung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Scheidung müssen die Vermögenswerte entflochten werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Partner diejenigen Werte zurückerhält, die in seinem Alleineigentum stehen, Werte aus gemeinsamem Eigentum werden soweit als möglich geteilt. Ein Ehevertrag ist erforderlich, wenn eine Abweichung zum vorgenannten Gesetz geregelt werden soll. Die Gütergemeinschaft während der Ehe oder Lebenspartnerschaft muss notariell bestätigt werden. Sie kommt aber heute kaum noch vor, da hier alles, was die Partner in die Ehe oder Lebenspartnerschaft einbringen, zu einem gemeinsamen Vermögen verschmilzt. Bei der Gütertrennung besitzt jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen und behält dies auch während der Ehe. Der Ehevertrag muss von einem Notar geschlossen werden. Hier wird genau aufgelistet, was beide bei der Eheschließung besitzen. Im Falle einer Scheidung erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich. Lediglich der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltszahlungen bleibt bestehen, sofern dies nicht schon im Ehevertrag individuell anders geregelt wird. Juristisches am Rande Foto: © Ana.Photoart München

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