Ratgeber für Senioren der Stadt Ettlingen

23 Dort liegt auch eine kostenlose Broschüre mit umfassenden Informationen aus. 3.7 TELEFONGEBÜHREN- ERMÄSSIGUNG Bei bestimmten sozialen Voraussetzungen ist eine Ermäßigung des Telefongrundpreises der Deutschen Telekom möglich, z. B., wenn Sie bereits von den Rundfunkgebühren befreit sind. Außerdem für Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 90 %. Der Antrag ist direkt bei der Deutschen Telekom zu stellen. 3.8 SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Das Versorgungsamt stellt auf Antrag das Vorliegen von Behinderungen und den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Landratsamt Karlsruhe Amt für Versorgung und Rehabilitation Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 936-70110 Anträge nimmt auch entgegen: Bürgerbüro der Stadt Ettlingen Schillerstraße 7 – 9, 76275 Ettlingen 07243 101-222 3.5 WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN Dies ist eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und gilt für die Dauer von einem Jahr. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf Antrag bei der Stadt Ettlingen, Ordnungs- und Sozialamt und ist von Einkommensgrenzen abhängig. Informationen: Ordnungs- und Sozialamt Schillerstraße 7 – 9, 76275 Ettlingen 07243 101-149 (Frau Langer) 3.6 WOHNGELD/LASTENZUSCHUSS Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohner von Mietwohnungen und für Heimbewohner und als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, von der Höhe des Einkommens bzw. der Rente, von der Höhe der Wohnungsmiete und von der Ausstattung und vom Baujahr der Wohnung. Wohngeld ist nicht rückzahlungspflichtig. Informationen über Ihre möglichen Ansprüche erhalten Sie beim: Ordnungs- und Sozialamt Wohngeldbehörde Schillerstraße 7 – 9, 76275 Ettlingen 07243 101-296 (Frau Reichel) 07243 101-510 (Frau Schreiber) 07243 101-257 (Frau Bruch)

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