Ratgeber für Senioren der Stadt Ettlingen

30 genheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. 5.3.1. Vorsorgevollmacht Die eigene Vorsorge macht die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers überflüssig. Der Bevollmächtigte sollte für die anfallenden Aufgaben auch geeignet sein und Ihr besonderes Vertrauen genießen. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Betreuung erfolgt keine Aufsicht durch das Notariat/ Gericht. Gegenstand der Vollmacht können z. B. sein: Vertretung in Vermögensangelegenheiten, Auswahl eines Pflegeheimes oder einer Klinik, Abschluss von Pflegeverträgen. Die Erteilung einer Vollmacht bedarf keiner bestimmten Form, jedoch wird im Allgemeinen eine schriftliche Form verlangt. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „ANSPRECHPARTNER UND ADRESSEN für Pflegeversicherung und Betreuungsrecht“ am Ende des Artikels. 5.3.2 Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können, oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann schreiben Sie eine Betreuungsverfügung. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „ANSPRECHPARTNER UND ADRESSEN für Pflegeversicherung und Betreuungsrecht“ am Ende des Artikels. Versorgung benötigen. In der erforderlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird festgestellt, ob ein Pflegegrad vorliegt. Bei der ambulanten Versorgung können Sie zwischen Geldleistungen (Sie werden von einer Privatperson, z. B. Angehörigen oder Nachbarn gepflegt), Sachleistungen (die Pflege wird durch einen anerkannten Pflegedienst erbracht) oder Kombileistungen (Mischung aus beiden vorgenannten Leistungen) wählen. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „ANSPRECHPARTNER UND ADRESSEN für Pflegeversicherung und Betreuungsrecht“ am Ende des Artikels. 5.3 BETREUUNGSRECHT Wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen AngeleIhr Generationenberater. RUND UM DAS THEMA GENERATIONENBERATUNG. Unser Generationenberater Bernfried Schneider berät Sie gerne rund um die Themen „Erben und Vererben“, „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung“ oder „Vermögen richtig schenken und vererben“. Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter (0 72 43) 94 74 - 66 40. volksbank-ettlingen.de Volksbank Ettlingen eG Wilhelmstraße 3-7 76275 Ettlingen (0 72 43) 94 74 - 66 40 bernfried.schneider@volksbank-ettlingen.de

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