Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen
11 1 | Persönliche Hilfen und Beratung •• Rechtsvertretung vor Sozial-, Landes- und dem Bundessozialgericht, Widerspruchsausschüssen und teilweise den Verwaltungsgerichten •• regelmäßige Bildungsangebote zu allen aktuellen Themen der Sozialpolitik und des Sozialrechts •• vielseitige Reiseangebote für Individual- und Gruppenreisende •• über den VdK können besonders preisgünstige Gruppensterbegeld- und Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden •• monatliche Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ •• preisgünstiger Urlaub und Kuren im VdK-Kur- und Erholungshotel „Zum Hallenberg“ in Bad Fredeburg Nähere Informationen erhalten Sie beim Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen – Kreisverband Euskirchen Turmhofstraße 45, 53894 Mechernich Tel.: (02443) 9048386, Fax: (02443) 9048314 E-Mail: kv-euskirchen@vdk.de Internet: www.vdk.de/kv-euskirchen Sprechstunden: Dienstag 08.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Weitere Infos über die Sonderregelung für Berufstätige erhalten Sie unter: http://www.vdk.de/kv-euskirchen/ID3974 Informationen, Beratungen und Terminabsprachen: Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Direktion Verkehr Verkehrsunfallprävention/Opferschutz Bergstraße 5, 53894 Mechernich Tel.: (02443) 9880-0 (Durchwahl -401, -482 und 483) E-Mail : verkehrssicherheitsberatung.euskirchen@ polizei.nrw.de opferschutz.euskirchen@polizei.nrw.de Sozialverband VdK Deutschland Landesverband NRW e. V. Im Sozialverband VdK Kreisverband Euskirchen sind derzeit 6.800 Bürger Mitglied. Diese Mitglieder fühlen sich sicher in der großen „VdK-Familie“, dem größten Sozialverband in Deutschland. Mit 336.000 Mitglie- dern im Landesverband NRW und bundesweit mit über 1,9 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK die stärkste Interessenvertretung der Behinderten, Rentner, Kriegsgeschädigten, Sozialversicherten, Sozialhilfe- empfänger und Arbeitslosen in Deutschland. Für einen Monatsbeitrag von zurzeit 5,00 Euro genießen die VdK-Mitglieder eine Reihe von Vorteilen. Jeder kann ordentliches Mitglied im VdK werden und sich durch den Verband vor den Sozialgerichten, Versorgungs ämtern, Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen etc. vertreten lassen oder alle anderen Dienstleistungen des VdK in Anspruch nehmen. Für Ihre Rechte setzen wir uns ein: •• Rentner •• Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten •• Pflegebedürftige •• Sozialversicherte •• Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosen- geld II •• Empfänger von Sozialleistungen wie z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherung •• Opfer von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden •• Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfer •• Hinterbliebene Alle Mitglieder können außer dem Rechtsschutz alle anderen Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen: •• Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht © highwaystarz - Fotolia
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