Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

11 1 | Persönliche Hilfen und Beratung •• Rechtsvertretung vor Sozial-, Landes- und dem Bundessozialgericht, Widerspruchsausschüssen und teilweise den Verwaltungsgerichten •• regelmäßige Bildungsangebote zu allen aktuellen Themen der Sozialpolitik und des Sozialrechts •• vielseitige Reiseangebote für Individual- und Gruppenreisende •• über den VdK können besonders preisgünstige Gruppensterbegeld- und Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden •• monatliche Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ •• preisgünstiger Urlaub und Kuren im VdK-Kur- und Erholungshotel „Zum Hallenberg“ in Bad Fredeburg Nähere Informationen erhalten Sie beim Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen – Kreisverband Euskirchen Turmhofstraße 45, 53894 Mechernich Tel.: (02443) 9048386, Fax: (02443) 9048314 E-Mail: kv-euskirchen@vdk.de Internet: www.vdk.de/kv-euskirchen Sprechstunden: Dienstag 08.30 bis 12.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Weitere Infos über die Sonderregelung für Berufstätige erhalten Sie unter: http://www.vdk.de/kv-euskirchen/ID3974 Informationen, Beratungen und Terminabsprachen: Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Direktion Verkehr Verkehrsunfallprävention/Opferschutz Bergstraße 5, 53894 Mechernich Tel.: (02443) 9880-0 (Durchwahl -401, -482 und 483) E-Mail : verkehrssicherheitsberatung.euskirchen@ polizei.nrw.de opferschutz.euskirchen@polizei.nrw.de Sozialverband VdK Deutschland Landesverband NRW e. V. Im Sozialverband VdK Kreisverband Euskirchen sind derzeit 6.800 Bürger Mitglied. Diese Mitglieder fühlen sich sicher in der großen „VdK-Familie“, dem größten Sozialverband in Deutschland. Mit 336.000 Mitglie- dern im Landesverband NRW und bundesweit mit über 1,9 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK die stärkste Interessenvertretung der Behinderten, Rentner, Kriegsgeschädigten, Sozialversicherten, Sozialhilfe- empfänger und Arbeitslosen in Deutschland. Für einen Monatsbeitrag von zurzeit 5,00 Euro genießen die VdK-Mitglieder eine Reihe von Vorteilen. Jeder kann ordentliches Mitglied im VdK werden und sich durch den Verband vor den Sozialgerichten, Versorgungs­ ämtern, Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen etc. vertreten lassen oder alle anderen Dienstleistungen des VdK in Anspruch nehmen. Für Ihre Rechte setzen wir uns ein: •• Rentner •• Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten •• Pflegebedürftige •• Sozialversicherte •• Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosen- geld II •• Empfänger von Sozialleistungen wie z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherung •• Opfer von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden •• Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfer •• Hinterbliebene Alle Mitglieder können außer dem Rechtsschutz alle anderen Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen: •• Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht © highwaystarz - Fotolia

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