Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

42 4 | Wohnen im Alter Vorrang der Rehabilitation vor Pflege Das Pflegeversicherungsgesetz definiert nicht nur den Grad der Pflegebedürftigkeit und die daraus folgenden Sach- und/oder Geldleistungen, es sichert auch den Betroffenen den gesetzlichen Anspruch auf Rehabi- litation. Ziel dieser rehabilitativen Behandlung ist es, Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern (§§ 5, 31 SGB XI). Der behandelnde Haus- oder Krankenhausarzt stellt die Rehabilitationsfähigkeit fest und stellt einen Antrag auf geriatrische Rehabilitation bei dem zuständigen Kostenträger, in der Regel der Krankenkasse. Auch bei der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen muss zur Rehabilitationsnotwendigkeit und -fähigkeit Stellung genommen werden. Die Behandlungsmaßnahmen sind speziell auf die Bedürfnisse alter Menschen abgestimmt und haben zum Ziel, drohende Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, bei schon vorhandener Pflegebedürftigkeit diese zu vermindern, idealerweise zu beseitigen, wenn die vorhandenen gesundheitlichen Schädigungen dies zulassen. Eine bereits bestehende höhere Pflegebe- dürftigkeit, wie z. B. nach einem schweren Schlaganfall mit Halbseitenlähmung, ist kein Hindernis für geriat- risch-rehabilitative Maßnahmen. Ziel ist die Wiederher- stellung größtmöglicher Selbstständigkeit möglichst in häuslicher Umgebung. Die Angehörigen werden informiert, wenn nötig, geschult und angeleitet. Brabenderklinik Kölnstraße 12, 53909 Zülpich Tel.: (02252) 304-0, Fax: (02252) 304-111 E-Mail: info@geriatrisches-zentrum-zuelpich.de Internet: www.geriatrisches-zentrum-zuelpich.de Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH Fachklinik für Rehabilitation Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 1 53947 Nettersheim-Marmagen Tel.: (02486) 71-0, Fax: (02486) 71-555 E-Mail: info@eifelhoehen-klinik.de Internet: www.eifelhoehen-klinik.de Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen im Kreis Euskirchen So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben: Das wünschen sich die meisten älteren Men- schen. Viele Wohnungen/Häuser werden jedoch den Bedürfnissen des Alters nicht gerecht. Zum Tätig- keitsspektrum der Einrichtung gehören die Beratung zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung durch Ausstat- tungsveränderungen und Umbaumaßnahmen, z. B. Türverbreiterungen, barrierefreier Wohnungszugang, Badezimmer-Umbau mit bodengleicher Dusche. Die Wohnberater geben umfassende Tipps, wie man sein Zuhause – auch vorausschauend planend – sicher, praktisch und bequem einrichten und/oder wie die per- sönliche Hilfe erleichtert werden kann. Sie helfen bei Antragstellungen und der Klärung möglicher finanziel- ler Zuschüsse. Weiterhin stehen sie bei der Suche nach einer altersge- rechten Wohnung mit Rat und Tat zur Seite. Auch für Fragen rund um das barrierefreie Wohnen stehen die Mitarbeiter der Wohnberatung gern zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Wohnberatung St.-Elisabeth-Straße 2 – 6, 53894 Mechernich Internet: www.kreiskrankenhaus-mechernich.de Ansprechpersonen: Sophia Rabe-Packy und Ina Wollersheim Tel.: (02443) 17-1970 E-Mail: wohnberatung@kkhm.de Internet: www.kreiskrankenhaus-mechernich.de Beratung: Montag und Mittwoch 09.00 bis 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr Freitag 09.00 bis 13.00 Uhr Sprechstunde: Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach persönlicher Absprache 4 | WOHNEN IM ALTER

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