Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

44 4 | Wohnen im Alter Seniorenwohnungen und Service-Wohnen Seniorenwohnungen sind normale Mietwohnungen, die jedoch aufgrund ihrer Ausstattung den Bedürfnis- sen älterer Menschen Rechnung tragen. Eine erweiterte Wohnform ist das Service-Wohnen. Diese Wohnform ist geeignet für ältere Menschen, die nicht mehr ganz auf sich allein gestellt in ihrer eigenen Wohnung ver- bleiben können und auf eine leicht pflegerische Versor- gung angewiesen sind, aber für die ein Heimaufenthalt noch nicht infrage kommt. Service-Wohnen ist kein fest definierter Begriff. Im Allge- meinen versteht man darunter senioren- und behinder- tengerecht ausgestattete 1- bis 2-Zimmer-Appartements zwischen 30 und 80 qm, die über ein Haus-Notruf- System verfügen. Service-Wohnen bedeutet nicht, dass rund um die Uhr jemand anwesend ist, der sich um die Bewohner kümmert. Auch unterscheiden sich die ein- zelnen Anbieter erheblich, was Art, Umfang und Kosten der angebotenen Hilfen und Leistungen betrifft. Es ist daher ratsam, sich genau zu erkundigen und zu verglei- chen, welche Leistungen zu welchen Preisen angeboten werden. Beim Service-Wohnen schließen die Bewohner meistens zwei Verträge ab: einen Mietvertrag und einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag sind Grund- und Wahlleistungen festgelegt. Für die Grundleistungen wird ein pauschales Entgelt erhoben, Wahlleistungen werden individuell nach Inanspruchnahme abgerechnet. Welche Leistungen zur Grundversorgung und welche zu den Wahlleistungen gehören, legen die einzelnen Anbie- ter unterschiedlich fest. Auch hier gilt noch einmal der Hinweis: Ein genauer Vergleich der Angebote lohnt sich! Zudem sollten Sie sich erkundigen, ob es Regelungen gibt, ab wann ein Wechsel in ein Pflegeheim erforderlich ist, denn Service-Wohnen verlangt von den Bewohnern einen gewissen Grad an Selbstständigkeit. Die Kosten für Service-Wohnen sind, im Vergleich zur Miete für ein normales Appartement der gleichen Größenordnung, sehr hoch. Aus diesem Grunde erhalten Bewohner für Service-Wohnen auch keinen Zuschuss vom Sozialamt, sondern müssen in der Lage sein, die Miet- und Betreu- ungskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Auskünfte über Seniorenwohnungen erteilt das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht über Service-Wohnen im Kreis Euskirchen erhalten Sie kostenlos im Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) und Pflegestützpunkt des Kreises Euskir- chen, Tel.: (02251) 15-521 und 15-927 (s. auch Kapitel 1). © colourbox.de PFLEGE MIT HERZ AWO Altenzentrum Weilerswist · Rosenhügel 21 53919 Weilerswist · Tel 02254/36-0 www.awo-az-weilerswist.de AWO ALTENZENTRUM WEILERSWIST: beste Qualität und Pflegekompetenz WIR BERATEN SIE GERNE IN ALLEN FRAGEN RUND UM DIE PFLEGE. • 95 vollstationäre Pflegeplätze mit 65 Einzel- und 15 Doppelzimmern • 8 Plätze zur Kurzzeitpflege • 45 Seniorenwohnungen ohne Betreuung in unterschiedlichen Größen zu mieten

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