Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen
52 4 | Wohnen im Alter Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete Unterbringung eines Pflegebedürftigen, der ansonsten zu Hause gepflegt wird, in einer vollstationären Pflege einrichtung. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürf- tige, deren häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann und bei denen Tages- und Nachtpflege nicht ausreichen. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflege- bedürftigen oder dann, wenn die Pflegeperson, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, verhindert ist. Im Kreis Euskirchen haben Sie die Wahl zwischen solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen und den Alten- und Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflege- plätzen. Eingestreute Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegeheim seine vollstationären Heimplätze, wenn diese nicht belegt sind, für Kurzzeitpflege zur Verfü- gung stellen kann; bei solitärer Kurzzeitpflege hält die Einrichtung eine festgelegte Platzzahl ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste vor. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Bei Vorliegen einer Pflege stufe erhält man von der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten von 1.612,00 Euro jährlich. Auch wird für die Dauer der Kurzzeitpflege das Pflege- geld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr hälftig fortge- zahlt. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ver- hinderungspflege auf bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungs betrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und die Eigenmittel (Einkommen und Vermögen des Pflege bedürftigen und seines Ehepartners) zur Finanzierung der Kurzzeitpflege nicht ausreichen, besteht die Mög- lichkeit, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Eine Übersicht über alle eingestreuten und solitären Kurzzeitpflegeplätze erhalten Sie im Zentralen Informa- tionsbüro Pflege (Z.I.P.) und Pflegestützpunkt des Krei- ses Euskirchen, Telefon: (02251) 15-521 und 15-927 (s. auch Kapitel 1). Auch der Auflistung der Alten- und Pflegeheime im Kreis Euskirchen können Sie entnehmen, welche Ein- richtungen über eingestreute oder solitäre Kurzzeit pflegeplätze verfügen. © Getty Images/Comstock Images – bei Urlaub oder Verhinderung Ihrer Pflegeperson – zur Entlastung der Pflegeperson – nach Krankenhausaufenthalten – zur Mobilisation und Aktivierung Kurzzeitpflege Stiftung Ev angelisches A lten- und Pflegeheim Dürener Straße 12 · 53937 Gemünd Tel.: 02444 / 95150 · www.eva-gepflegt.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=