Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

52 4 | Wohnen im Alter Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete Unterbringung eines Pflegebedürftigen, der ansonsten zu Hause gepflegt wird, in einer vollstationären Pflege­ einrichtung. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürf- tige, deren häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann und bei denen Tages- und Nachtpflege nicht ausreichen. Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflege- bedürftigen oder dann, wenn die Pflegeperson, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, verhindert ist. Im Kreis Euskirchen haben Sie die Wahl zwischen solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen und den Alten- und Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflege- plätzen. Eingestreute Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegeheim seine vollstationären Heimplätze, wenn diese nicht belegt sind, für Kurzzeitpflege zur Verfü- gung stellen kann; bei solitärer Kurzzeitpflege hält die Einrichtung eine festgelegte Platzzahl ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste vor. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Bei Vorliegen einer Pflege­ stufe erhält man von der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten von 1.612,00 Euro jährlich. Auch wird für die Dauer der Kurzzeitpflege das Pflege- geld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr hälftig fortge- zahlt. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ver- hinderungspflege auf bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungs­ betrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und die Eigenmittel (Einkommen und Vermögen des Pflege­ bedürftigen und seines Ehepartners) zur Finanzierung der Kurzzeitpflege nicht ausreichen, besteht die Mög- lichkeit, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Eine Übersicht über alle eingestreuten und solitären Kurzzeitpflegeplätze erhalten Sie im Zentralen Informa- tionsbüro Pflege (Z.I.P.) und Pflegestützpunkt des Krei- ses Euskirchen, Telefon: (02251) 15-521 und 15-927 (s. auch Kapitel 1). Auch der Auflistung der Alten- und Pflegeheime im Kreis Euskirchen können Sie entnehmen, welche Ein- richtungen über eingestreute oder solitäre Kurzzeit­ pflegeplätze verfügen. © Getty Images/Comstock Images – bei Urlaub oder Verhinderung Ihrer Pflegeperson – zur Entlastung der Pflegeperson – nach Krankenhausaufenthalten – zur Mobilisation und Aktivierung Kurzzeitpflege Stiftung Ev angelisches A lten- und Pflegeheim Dürener Straße 12 · 53937 Gemünd Tel.: 02444 / 95150 · www.eva-gepflegt.de

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