Informationsbroschüre der Gemeinde Eutingen im Gäu

10 Gemeindeorgane Gemeindeorgane Unsere aktuellen Mitglieder der Gemeindeorgane der Gemeinde Eutingen im Gäu finden Sie auf unserer Homepage über das Ratsinformationssystem oder über den obigen QR-Code. Dort können Sie auch mit den entsprechenden Mitgliedern Kontakt aufnehmen. BÜRGERMEISTER MARKUS TIDEMAN Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat über- tragenen Aufgaben. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Mit Wahl vom 12.03.2023 wurde Markus Tideman zum Bürgermeister der Gemeinde Eutingen im Gäu gewählt und ist seit dem 05.05.2023 im Amt. Seine Stellvertreter sind Winfried Seele, Andreas Gaus, Svenja Gluth und Gerhard Schweizer. GEMEINDERAT Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das Hauptorgan der Gemeinde und legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Der Gemeinderat entscheidet über die Angelegenheiten der Gemeinde und ihm obliegt die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt fünf Jahre. Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte) zusammen. BEZIRKSBEIRAT  Ortsteil Eutingen Im Ortsteil Eutingen ist ein Gemeindebezirk eingerichtet. Für diesen Gemeindebezirk ist ein Bezirksbeirat gebildet. Der Bezirksbeirat besteht aus dem Bürgermeister und sieben ehrenamtlichen Mitgliedern. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, zu hören. ORTSCHAFTSRAT  Ortsteil Göttelfingen  Ortsteil Rohrdorf  Ortsteil Weitingen Für die Ortsteile Göttelfingen, Rohrdorf und Weitingen ist jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Der Ortschaftsrat berät die Verwaltung und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, anzuhören. Vorsitzende des jeweiligen Ortschaftsrates sind die Ortsvorsteher. Die Ortsvorsteher vertreten den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der öffentlichen Verwaltung.  „Alpenliege“ in Weitingen

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