Älter werden in Filderstadt Hilfe & Plfege

27 Lebensversicherung, Unfallversiche- rung, Sterbekasse und Krankenkasse der/des Verstorbenen. Abgabe des Testaments beim Amtsgericht. Gruppe „Mit der Trauer leben lernen“ Eine Gruppe für Frauen in Trauer In geschütztem Rahmen können Sie mit anderen Betroffenen über Ihren Schmerz, Verlust und Ihre Trauer sprechen und den Blick wieder nach vorne richten. Der Gruppenbe- ginn – frühestens nach einem halben Jahr des Trauerfalls – wird mit den Teilnehmer*innen abgesprochen. Geplant werden 8 Termine vormit- tags, nachmittags oder abends. Bei Interesse rufen Sie Frau Schmid unter 07158 4234 an. Die Kursgebühr beträgt 10,00 Euro pro Termin. Gisela Schmid fbs-Alte Mühle Bonlanden Humboldtstraße 7 1. OG, Besprechungsraum Trauercafé Zuversicht der Hospizgruppe Filderstadt e. V. Haus am Fleinsbach-Bernhausen Talstraße 33 Jeden zweiten Montag im Monat 15:00 – 17:00 Uhr Adressen, Öffnungszeiten und Anschriften sind über Internet­ recherche zu erfahren. Die Beratungsstellen und der Pflege- stützpunkt unterstützen Sie dabei gerne. Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nach- stehenden Hinweise können Ihnen hierbei helfen: Ärztin/Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt, oder, wenn die/ der Angehörige im Krankenhaus ver- starb, den Totenschein im Büro des Krankenhauses abholen. Nächste Angehörige unterrichten. Bestattungsinstitut einschalten. Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag beim Stan- desamt. Mitzubringen sind: Toten- schein, Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen und der/des Anzeigenden, gegebenenfalls Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkunde (bei Verwitweten). Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beer- digungserlaubnis (wird vom Stan- desamt ausgestellt) die Beerdigung anmelden. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versiche- rungsträger: Rentenversicherung, Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht Nürtin- gen unter Telefon 07022 92250. Angehörige, die zu einer rechtlichen Betreuung bestellt wurden, und sons- tige ehrenamtliche Betreuer*innen können sich bei Fragen an Betreu- ungsvereine wenden, z. B.: Verein für Betreuungen Landkreis Esslingen e. V. Katharinenstraße 46 73728 Esslingen Telefon 0711 882409-10 E-Mail: info@verein-fuer-betreuungen.de www.verein-fuer-betreuungen.de Betreuungsverein Stuttgart- Filder e. V. Gartenstraße 20 70563 Stuttgart Telefon 0711 7823923 www.betreuungsverein-s-filder.de Betreuungsverein Esslingen e. V. Küferstraße 13 73728 Esslingen Telefon 0711 3165151 oder Telefon 0711 8064210 E-Mail: info@betreuungsverein-esslingen.de www.betreuungsverein-esslingen.de Durch die Notariatsreform zum 01.01.2018 und die Neuordnung des Grundbuchwesens sind neue Zustän- digkeiten entstanden. Zuständig sind: • das Grundbuchamt Böblingen für Grundbucheintragungen/ -änderungen Telefon 07031 68600 • das Amtsgericht Nürtingen für die Erteilung eines Erbscheines, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Entgegen­ nahme von Erklärungen zur Aus- schlagung eines Erbes sowie auch die Bestellung einer Nachlasspflege Telefon 07022 92250 • die freien Notare nach Wahl für u. a. Beurkundungen © colourbox.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=