Älter werden in Filderstadt

28 Rechtsberatung | Vorsorgende Papiere und Testament Rechtsberatung, Vorsorgepapiere, Testament, rechtliche Betreuung und Trauer Rechtsberatung Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu kostenlose Rechtsberatung. Den hierzu notwendigen Beratungsschein können Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, kann Prozesskosten- und Verfahrenshilfe beantragt werden. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten der Prozessführung. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und auch das zuständige Amtsgericht. Amtsgericht Nürtingen Neuffener Straße 28 72622 Nürtingen Telefon 07022 9225-0 E-Mail poststelle@agnuertingen.justiz.bwl.de www.amtsgericht-nuertingen.justiz- bw.de Vorsorgende Papiere und Testament Vorsorgende Papiere – Esslinger Initiative Vorsorgen – selbst bestimmen e. V. Die Ehrenamtlichen des Teams der vorsorgenden Papiere wie auch der Pflegestützpunkt als Mitglied des genannten Vereins sind geschult durch die Esslinger Initiative und beraten Sie kompetent und kostenlos über die Patientenverfügung und die unterschiedlichen Vollmachten. Ziel ist es, die Bürger*innen dabei zu unterstützen, eine frühzeitige und selbstbestimmte Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt zu treffen. Die Beratung findet im Pflegestützpunkt, in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung oder bei Bedarf bei Ihnen zu Hause statt; gegen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro bekommen Sie die kompletten Unterlagen. Nähere Informationen und Terminvereinbarungen erfolgen über: Pflegestützpunkt Filderstadt Amt für Familien, Schulen und Vereine Abteilung Jugend und Ältere Sabrina Vetter Martinstraße 5 70794 Filderstadt Telefon 0711 7003-303 E-Mail svetter@filderstadt.de www.filderstadt.de Testament Notarielles Testament Das öffentliche bzw. notarielle Testament, das vor Notaren mündlich zur Niederschrift erklärte gebührenpflichtige Testament, bietet folgende Vorteile: Notare beraten Sie und verdeutlichen Ihnen die Konsequenzen der geplanten letztwilligen Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird gegen eine Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann grundsätzlich nicht aufkommen. Das notarielle und eröffnete Testament gilt nach dem Tod als Erbnachweis. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig von Ihnen selbst niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht gegen eine Gebühr hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner*innen, ein gemeinschaftliches Testament in notarieller oder eigenhändiger Form zu errichten. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte bzw. eine Lebenspartnerin das Testament eigenhändig niederschreibt und beide mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich oder notariell beraten und ziehen Sie ggf. eine Steuerberatung hinzu. Notarkanzlei Alexandra Müller Alle notariellen Dienstleistungen, Beratung und Beurkundung zu notariellen Regelungen Vollmarstraße 16 70794 Filderstadt Telefon 0711 974616 60 E-Mail post@notarin-mueller.com www.notarin-mueller.com © nmann77 - stock.adobe.com © Butch – Fotolia

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