Älter werden in Frankfurt (Oder) Seniorenwegweiser

Informationen und Beratung zu Einzelfragen Sozialhilfe Weitere Auskünfte zu nachfolgenden Anliegen erteilen die zuständigen Sachbearbeiter beim: Amt für Jugend und Soziales Logenstraße 8 (Oderturm), 15230 Frankfurt (Oder) 19. Etage (ambulante Hilfen) 23. Etage (stationäre Hilfen) Telefon: 0335 5 52 50 00 Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinenLebensunterhalt zubestreitenoder inbesonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichendeHilfe erhält, hat einRecht auf persönlicheundwirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Hilfe zur Pflege kann gerade für ältere Menschen sehr wichtig sein, z. B. wenn im Pflegefall die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Grundsicherung Mit der Leistung von bedarfsorientierter Grundsicherung soll sichergestellt werden, dass Ältere über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderteMenschen genugGeld fürdenLebensunterhalt haben. Die Grundsicherung ist keine Grundrente, sondern sie wird als Aufstockung zudembereits vorhandenen Einkommengewährt. Die Grundsicherung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Amt für Jugend und Soziales Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 552 5000 Wohngeld Empfänger von bestimmten Sozialleistungen, sogenannten Transferleistungen, z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskostenwerden imRahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vomWohngeld nicht nachteilig auswirkt. Amt für Jugend und Soziales Abteilung Soziales undWohnen Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 5 52 51 54 / 51 55 Frankfurt-Pass Zur Sicherung einer sozialen Grundversorgung der in Frankfurt (Oder) lebendenBürgerinnenundBürgerwirdnach individueller Antragstellung bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen der Frankfurt-Pass ausgestellt. Dieser berechtigt zur ermäßigten Inanspruchnahme (sozialer) Dienstleistungen sowie Sport-, Bildungs- und Kulturangebote in der Stadt Frankfurt (Oder), soweit Ermäßigungen dieser Art von denVeranstaltern angebotenwerden. Die Erstellung und Ausgabe des Frankfurt-Passes erfolgt unentgeltlich im Bürgerbüro: Bürgeramt der Stadt Frankfurt (Oder) Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 552 3330 Internet: https://www.frankfurt-oder.de/Verwaltung-Politik/ Verwaltung/Bürgerservice-A-Z/ 50 Seniorenwegweiser

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