Schule und was dann? Der richtige Weg in den Beruf 2019/2020 - Frankfurt am Main (Auflage 25)

10 LEITFADEN FÜR DIE BERUFSWAHL BERUFLICHER AUFSTIEG MIT BERUFSAUSBILDUNG Das kann zum Beispiel eine gelernte Einzel- handelskauffrau sein, die als Filialleiterin tätig ist, oder ein gelernter Kfz-Mecha­ troniker, der als Produktionsleiter beschäf- tigt ist. Diese Fachkräfte sind, auch ohne über den formal höherwertigen Abschluss zu verfügen, beruflich aufgestiegen und erzielen demzufolge auch ein höheres Einkommen als Erwerbstätige mit dualer Berufsausbildung, die entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt sind. Dies ist ein Ergebnis einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) mit dem Titel „Beruflicher Aufstieg durch überwertige Erwerbstätigkeit - Männer und Frauen mit dualer Ausbildung im Vergleich“. Die BIBB-Analyse zeigt, dass Männer (13 Prozent) diesen beruflichen Aufstieg häufiger schaffen als Frauen (7 Prozent) und dass bestimmte Ausbildungsberufe besonders hohe Aufstiegschancen bie- ten. Hierzu gehören IT- und naturwissen- schaftliche, aber auch kaufmännische und unternehmensbezogene Dienstleistungs- berufe – beispielsweise Fachinformatiker, Groß- und Einzelhandelskaufleute, Indus- trie- und Bankkaufleute – sowie ferti- gungstechnische Berufe aus den Bereichen Mechatronik, Energie und Elektro. Die große Mehrheit der höherwertig Erwerbstätigen fühlt sich den an sie gestell- ten Anforderungen gewachsen, was nach Ansicht der BIBB-Fachleute den Schluss nahelegt, dass diese Personen in hohem In Deutschland üben rund elf Prozent der Fachkräfte mit dualer Berufsausbildung eine höherwertige Tätigkeit aus, für die in der Regel auch ein höherer Abschluss erforderlich ist. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) BERUFLICHER AUFSTIEG MIT BERUFSAUSBILDUNG Maße über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um die an sie im Job gestellten Aufga- ben erfüllen zu können. Die Analyse macht deutlich, dass eine duale Berufsausbildung keine berufliche Sackgasse ist. Höher­ wertige Tätigkeiten, die in der Regel durch Aufstiegsfortbildungen – zum Beispiel Meister/-in oder Fachwirt/-in – erreicht werden, sind für Personen mit Berufsaus- bildung auch ohne berufliche Höherquali- fizierung nicht gänzlich ausgeschlossen.

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