Ausbildung Frankfurt am Main

08 Das duale System der Berufsausbildung Der Weg in den Beruf leisten, und gegebenenfalls den Ausbildungsplan umstellen. Erst wenn der Ausbildungsbetrieb alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, dann kann es sein, dass du in Kurzarbeit gehst. Bekomme ich als Azubi in Kurzarbeit weiterhin Gehalt? Tritt der Fall ein, dass du als Azubi in Kurzarbeit bist, bekommst du weiterhin mindestens sechs Wochen deine volle Ausbildungsvergütung. Die Dauer kann je nach Vertragsart unterschiedlich sein. Nach dieser Frist erhältst du dann Kurzarbeitergeld. Dieses wird dann über die Agentur für Arbeit geregelt. AUSBILDUNG – EINE SICHERE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE ZUKUNFT Die Corona-Krise hat gezeigt, dass gerade eine Ausbildung eine sichere Perspektive ist. Trotz Corona haben Jugendliche und junge Erwachsene gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden und ihre Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Hier erklären wir dir, auf was du achten solltest, und berichten dir Wissenswertes über eine Ausbildung in Krisenzeiten. Darf ich als Azubi in Kurzarbeit geschickt werden? In der Regel dürfen Azubis nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Dein Ausbildungsbetrieb muss erst alle Mittel ausschöpfen, um deine Ausbildung weiter zu gewährWas passiert, wenn meinem Ausbildungsbetrieb die Insolvenz droht? Wenn deinem Ausbildungsbetrieb die Insolvenz droht, hat das keine direkten Auswirkungen auf deinen Ausbildungsvertrag. Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Ausbildenden. Dieser sorgt dann in der Regel auch dafür, dass du dein Gehalt weiterhin erhältst. Es kann aber dazu kommen, dass der Betrieb gar nicht weitergeführt werden kann, sodass keine Ausbildung mehr möglich ist. Dann erfolgt eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses und du musst dich tatsächlich nach einem neuen Ausbildungsplatz umschauen. Die IHK unterstützt dich auch hier In der Regel wird dir deine bisherige Ausbildungszeit angerechnet, sodass du nicht noch einmal im ersten Ausbildungsjahr beginnen musst. Wie du siehst, bist du auch in Zeiten von Corona mit einem Ausbildungsverhältnis gut abgesichert und kannst beruhigt in deine Zukunft starten. Wenn du Fragen rund um das Thema Ausbildung in Zeiten von Corona hast, dann melde dich bei deiner IHK. Die IHK wird dir deine Fragen gerne beantworten und dich unterstützen. www.frankfurt-main.ihk.de/ ausbildungsberatung © bluedesign - stock.adobe.com

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