Ausbildung Frankfurt am Main

26 Leitfaden für die Berufswahl SCHULE – UND DANN? SCHULE – UND DANN? Ich habe … … und so geht’s weiter … Ich brauche dafür … keinen Hauptschulabschluss oder einen BO- Abschluss A Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule (Duales System) A Ausbildungsbetrieb und -vertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf A Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen (BzB) A mindestens neun Schulbesuchsjahre, mindestens Besuch der achten Klasse oder Abschluss einer Förderschule A Besondere Angebote zur Berufsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung A mindestens zehn Schulbesuchsjahre A Praxis und Schule (Pusch A) A mindestens acht Schulbesuchsjahre, mindestens 14 Jahre alt A Praxis und Schule (Pusch B) A mindestens zehn Schulbesuchsjahre, bei Beginn noch nicht 19 Jahre alt A Berufsfachschule im Übergang in Ausbildung (BÜA) A mindestens neun Schulbesuchsjahre, bei Beginn noch nicht 18 Jahre alt, mindestens Besuch der 8. Klasse A InteA – Maßnahme: Intensivklassen an beruflichen Schulen A Seiteneinsteiger/-in bei Beginn mindestens 16 Jahre alt bzw. noch nicht 18 Jahre alt, Geflüchtete ab 18 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Hauptschulabschluss A Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule (Duales System) A einen Ausbildungsbetrieb und -vertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf A 10. Klasse A Qualifizierender Hauptschulabschluss, Entscheidung der Klassenkonferenz A Zweijährige Berufsfachschule (BFS) A Qualifizierender Hauptschulabschluss und Eignungsgutachten der abgebenden Schule, bei Beginn noch nicht 18 Jahre alt, Bescheinigung über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit A Besondere Angebote zur Berufsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung A mindestens zehn Schulbesuchsjahre A Berufsfachschule im Übergang in Ausbildung (BÜA) A mindestens neun Schulbesuchsjahre, bei Beginn noch nicht 18 Jahre alt A Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen (BzB) A mindestens neun Schulbesuchsjahre, mindestens Besuch der achten Klasse oder Abschluss einer Förderschule den Realschulabschluss (Mittlerer Abschluss) oder die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe A Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule (Duales System) A einen Ausbildungsbetrieb und -vertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf A Zweijährige höhere Berufsfachschule (vollschulische Berufsausbildungen für Assistenzberufe) A zum Stichtag 30. April – Alter unter 25 Jahre bzw. 23 Jahre befriedigenden Mittleren Abschluss A Schulische Ausbildung (Pflegeberufe, Gesundheitsberufe, Erziehung u. a.) A in der Regel einen Mittleren Abschluss A Fachoberschule Form A (2-jährig) A Qualifizierender Mittlerer Abschluss und in den Hauptfächern mindestens die Noten 3, 3, 4 oder Qualifizierender Mittlerer Abschluss mit Eignungserklärung¹ und Nachweis einer Praktikumsstelle und Entscheidung für eine Fachrichtung und Bescheinigung bisheriger Berufsberatung der Agentur für Arbeit A Gymnasiale Oberstufe A Qualifizierender Mittlerer Abschluss mit Eignungserklärung¹ bei Beginn noch nicht 19 Jahre alt (01.08.) A Berufliches Gymnasium A siehe gymnasiale Oberstufe, Entscheidung für eine Fachrichtung A Besondere Angebote zur Berufsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung A mindestens zehn Schulbesuchsjahre * wenn der entsprechende Zusatzunterricht in der Berufsschule erfolgreich absolviert wurde 1 mindestens mittlerer Abschluss, besser als Note 3 in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und einer Naturwissenschaft, sonstige Fächer im Durchschnitt besser als 3

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