Elternratgeber zum Schulbeginn der Stadt Frankfurt am Main

Vor dem Schulbeginn 20 Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grund­ schule ist Pflicht. Die zuständige Grund­ schule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Soll das Kind eine andere Grundschule besuchen, muss dies beim Staatlichen Schulamt beantragt werden (Stichwort: Gestattungsantrag). Wer sein Kind auf eine Privatschule schi­ cken möchte, muss dies bei der zuständi­ gen staatlichen Grundschule mitteilen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stel­ len. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in die­ semRahmen gestellt werden. Schulanmel­ dungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubrin­ gen sind in jedem Fall: ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Ein­ schulung sind inallenBundesländernSchul­ eingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent­ wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © pixabay.com

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