Elternratgeber zum Schulbeginn der Stadt Frankfurt am Main
Vor dem Schulbeginn 20 Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grund schule ist Pflicht. Die zuständige Grund schule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Soll das Kind eine andere Grundschule besuchen, muss dies beim Staatlichen Schulamt beantragt werden (Stichwort: Gestattungsantrag). Wer sein Kind auf eine Privatschule schi cken möchte, muss dies bei der zuständi gen staatlichen Grundschule mitteilen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stel len. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in die semRahmen gestellt werden. Schulanmel dungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubrin gen sind in jedem Fall: die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, die Geburtsurkunde des Kindes, sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Ein schulung sind inallenBundesländernSchul eingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © pixabay.com
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