Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

21 Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind im Alter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenannten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unter- schiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschu- lungen variieren. INFO Stichtag: 30 Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebens­ jahr vollenden, können auf Antrag der Er­ ziehungsberechtigten früher eingeschult werden. Nicht schulfähige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grund- schule ist Pflicht. Die zuständige Grund- schule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Soll das Kind eine andere Grundschule besuchen, muss dies beim Staatlichen Schulamt beantragt werden (Stichwort: Gestattungsantrag). Wer sein Kind auf eine Privatschule schi- cken möchte, muss dies bei der zuständi- gen staatlichen Grundschule mitteilen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stel- len. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in die- semRahmen gestellt werden. Schulanmel- dungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubrin- gen sind in jedem Fall: ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Ein- schulung sind inallenBundesländernSchul­ eingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent- wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © www.photl.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=