Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

Der Alltag in der Grundschule 40 Wie lange darf mein Kind für Hausaufgaben brauchen? In der 1. Klasse der Grundschule sollten sich Hausaufgaben nach Ansicht erfahrener Schulpsychologen in 30Minuten erledigen lassen. Ab der 2. Klasse können diese auch mal 45Minuten in Anspruch nehmen – vor- ausgesetzt, dass das Kind einigermaßen konzentriert bei der Sache ist und nicht trödelt. Sind die Hausaufgaben nicht annä- hernd inder vorgesehenenZeit zu schaffen, sollten Sie den Kontakt zur Schule suchen, um die Gründe zu klären. Problematisch ist das Bemessen der Hausaufgaben bei Kindern, die Ganztagsschulen besuchen. An denmeisten Schulen ist es üblich, keine Hausaufgaben zu erteilen, wenn Schüler auch nachmittags unterrichtet werden. Geschieht dies dennoch, sollten Sie auch hier das Gespräch mit den Lehrern suchen. Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder Wie sich ein Kind ins Berufsleben der Eltern integrieren lässt, ist längst nicht mehr allein deren Problem. Es ist in der heutigen Zeit auchnichtmehr als selbstverständlichanzu- sehen, dass stets die Mutter der Elternteil ist, der fortan zu Hause bleibt, um sich um den Nachwuchs zu kümmern, und damit ihren Broterwerb und ihre beruflichen Inte- ressen hinten anstellt. Die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wird mittlerweile auch in Deutschland als wichtiges gesamt- gesellschaftliches Thema angesehen, allein schon, umder drohendenÜberalterungder Gesellschaft entgegenzuwirken. Nur Mut- terschutz zugewährleisten, genügt da nicht mehr. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für Eltern immer schwieriger. Umso wichtiger ist ein gut ausgebautes Betreuungsangebot, das auch Schulkinder miteinbezieht. Neben Betreuungsmöglich- keiten an den Schulen selbst gibt es auch eine Reihe außerschulischer Betreuungs- möglichkeiten, die vor undnachdemUnter- richt oder auch in den Ferien in Anspruch genommen werden können. Dabei heißt dies nicht zwangsläufig, dass die Betreuung außerhalb des Schulgebäudes stattfindet, sondern außerhalb der regulären Unter- richtszeit – auch in den Ferien. Beispiele dafür sind gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsschulen oder verlässliche Halbtagsschulen. Darüber hinaus gibt es Horte oder Kindertagesstätten, die auch Schulkinder aufnehmen. Nachmittags- betreuung kann außerdem von freiwillig Engagierten, Vereinen, Trägern der Kin- der- und Jugendhilfe sowie Unternehmen angebotenwerden. Je nach Träger variieren die Elternbeiträge. Sie sind abhängig vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vomBetreuungsumfang. Weitere Informationen und Adressen für Frankfurt am Main finden Sie auf den Sei- ten 9 bis 15. Aktuelle Informationen zur Übertritts­ regelung gibt’s unter: https://schulaemter. hessen.de/schulbesuch/4nach5

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=