Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

Vorsorge und Sicherheit 28 Schutz vor hohen Sachschäden Ebenso wichtig wie die Unfallversicherung ist aucheineHaftpflichtversicherung. Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatzansprü- chen geschützt. Wie schnell ist es passiert: Beim Fußballspie- len schießt Ihr SohndenBall indieWohnzim- merscheibe des Nachbarn oder Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen das Auto des Nachbarn. Ohne Haftpflichtversicherung TIPP Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer De­ finition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das „Einbezogensein ineineLebenssitu­ ation“. Hierbei geht es darum, Menschen aktiv zu unterstützen, damit diese am gesellschaft­ lichen undwirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Hier sind sowohlMenschenmit Behin­ derung als auch mit Migrationshintergrund oder aus schwierigen sozialen Verhältnissen gemeint. Um beispielsweise Familien mit wenig Einkommen bei der Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder zu unterstützen und somit zu gewährleisten, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, werden finanzielle Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses Bildungspaket beantragt werden. Allerdings können auch rückwirkendAnsprüche geltendgemacht wer­ den. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld, SGB-XII-Leistungen, Kin­ derzuschläge oderWohngeldbeziehen. Kinder und Jugendliche werden bis zum 25. Lebens­ jahr gefördert – einzige Ausnahme sind Leis­ tungen für Kultur, Sport und Freizeit, da hier die Altersgrenze bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden beispielsweise Schulausflüge, Nach­ hilfeleistungen, Kosten für Beförderungsmittel, Mittagessen, aber auchBeiträge für Schwimm­ kurse oder Vereinssport. müsstenSie jetzt selbst für denentstandenen Schaden aufkommen, denn ab dem siebten Lebensjahr ist einKind schadensersatzpflich- tig. In diesem Fall springt die Haftpflichtver- sicherung ein. Sie trägt beispielsweise die Reparatur- oderWiederbeschaffungskosten, übernimmt das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für denGeschädigten. Der Risikoschutz gilt sowohl für die Eltern als Aufsichtspflich- tige über eigene oder fremde Kinder wie auch für die Kinder selbst.

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