Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

21 Der Stichtag Eingeschult werden soll ein Kind im Alter von sechs Jahren. Aber bis wann genau eigentlich soll es sechs geworden sein, wenn im Spätsommer die Schule beginnt? In der Tat sind die sogenannten „Stichtage“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Bestimmungen zu Zurückstellungen oder früheren Einschulungen variieren. INFO Stichtag: 30 Juni Kinder, die nach dem 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten früher eingeschult werden. Nicht schulfähige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grundschule ist Pflicht. Die zuständige Grundschule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Soll das Kind eine andere Grundschule besuchen, muss dies beim Staatlichen Schulamt beantragt werden (Stichwort: Gestattungsantrag). Wer sein Kind auf eine Privatschule schicken möchte, muss dies bei der zuständigen staatlichen Grundschule mitteilen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesemRahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldungmitzubringen sind in jedem Fall: ƒ ƒ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ƒ ƒ die Geburtsurkunde des Kindes, ƒ ƒ sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind inallenBundesländernSchuleingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder entwicklungsbezogeneEinschränkungeneines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. © detailblick - Fotolia

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