Elternratgeber für die Stadt Frankfurt am Main

39 Wie lange darf mein Kind für Hausaufgaben brauchen? In der 1. Klasse der Grundschule sollten sich Hausaufgaben nach Ansicht erfahrener Schulpsychologen in 30 Minuten erledigen lassen. Ab der 2. Klasse können diese auchmal 45Minuten inAnspruchnehmen – vorausgesetzt, dass das Kind einigermaßen konzentriert bei der Sache ist und nicht trödelt. Sind die Hausaufgaben nicht annähernd inder vorgesehenen Zeit zu schaffen, sollten Sie den Kontakt zur Schule suchen, um die Gründe zu klären. Problematisch ist das Bemessen der Hausaufgaben bei Kindern, die Ganztagsschulen besuchen. An denmeisten Schulen ist es üblich, keine Hausaufgaben zu erteilen, wenn Schüler auch nachmittags unterrichtet werden. Geschieht dies dennoch, sollten Sie auch hier das Gespräch mit den Lehrern suchen. Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder Wie sich ein Kind ins Berufsleben der Eltern integrieren lässt, ist längst nicht mehr allein deren Problem. Es ist in der heutigen Zeit auchnichtmehr als selbstverständlichanzusehen, dass stets dieMutter der Elternteil ist, der fortan zu Hause bleibt, um sich umden Nachwuchs zu kümmern, und damit ihren Broterwerb und ihre beruflichen Interessen hinten anstellt. Die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ wird mittlerweile auch in Deutschland als wichtiges gesamtgesellschaftliches Thema angesehen, allein schon, um der drohenden Überalterung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Nur Mutterschutz zu gewährleisten, genügt da nicht mehr. Die Vereinbarkeit von Familie undBeruf wird für Eltern immer schwieriger. Umso wichtiger ist ein gut ausgebautes Betreuungsangebot, das auch Schulkinder miteinbezieht. Neben Betreuungsmöglichkeiten an den Schulen selbst gibt es auch eine Reihe außerschulischer Betreuungsmöglichkeiten, die vor undnachdemUnterricht oder auch in den Ferien in Anspruch genommen werden können. Dabei heißt dies nicht zwangsläufig, dass die Betreuung außerhalb des Schulgebäudes stattfindet, sondern außerhalb der regulären Unterrichtszeit – auch in den Ferien. Beispiele dafür sind gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsschulen oder verlässliche Halbtagsschulen. Darüber hinaus gibt es Horte oder Kindertagesstätten, die auch Schulkinder aufnehmen. Nachmittagsbetreuung kann außerdem von freiwillig Engagierten, Vereinen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Unternehmen angebotenwerden. Je nach Träger variieren die Elternbeiträge. Sie sind abhängig vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vomBetreuungsumfang. Weitere Informationen und Adressen für Frankfurt am Main finden Sie auf den Seiten 9 bis 17. Aktuelle Informationen zur Übertrittsregelung gibt’s unter: https://schulaemter.hessen.de/ schulbesuch/uebergang-4-nach-5

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