Wegweiser für die Generation 60 plus der Stadt Freising

5.5 Kurzzeitpflege Pflegebedürftige Menschen mit einer Pflegestufe haben die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum (bis zu 28 Tage) in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraumkeine Betreu- ungsmöglichkeit gibt. Die Gründe für eine Aufnahme in eine vollstationäre Kurzzeitpflege sind sehr verschieden. Wann sollte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden? Hier gibt es ganz unterschiedlicheUrsachen. Einer der Grün- de ist auch, dass pflegendeAngehörige eineAuszeit inForm von Urlaub oder einer Reha benötigen, um danach wieder gut erholt die häusliche Pflege fortführen zu können. Des- halb sollte sich niemand scheuen, diese Möglichkeit in An- spruch zu nehmen, um vorübergehend einen gewissen Abstand zur Pflege zu bekommen. Mögliche Gründe sind zum Beispiel: J Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann J Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären J Krankheit, Urlaub oder Rehaaufenthalt des pflegenden Angehörigen J Zur vorübergehenden Überbrückung und Auszeit, wenn die pflegenden Angehörigen physisch / psychisch über- fordert sind J Verschlimmerung der Krankheit, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwen- dig wird J Zur Überbrückung, wennein langfristiger Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist J Die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt und zu Hause alles organisiert oder einBadoder gar dieganzeWohnung behindertengerecht umgebautwerdenmuss, damit eine Pflege im häuslichen Umfeld reibungslos durchgeführt werden kann. Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege? Es muss ab 01.01.2015 mindestens Pflegestufe 0 mit De- menz vorliegen. Gesetzesänderung: Seit Januar 2016 ist es jedochauchmög- lich, nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder schwe- rer Krankheit eine Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe zu er- halten. Dafürmüssenaber gewisseVoraussetzungenerfüllt sein. Wer stellt den Antrag auf Kurzzeitpflege? Der Antragmuss vomPflegebedürftigenkommenoder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem J die Pflegekasse J der Sozialdienst eines Pflegeheimes oder eines Pflege- dienstes J der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Rehaein- richtung übernehmen. Ambesten ist es, den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da aber eine Kurzzeitpflege auch sehr schnell, zumBeispiel durcheineKrisensituation, nötigwerdenkann, reicht auch die Aussage der Pflegeperson, eines Pflege- dienstes oder Sozialdienstes aus, umdie Notwendigkeit zu belegen. Wo erhalte ich einen Antrag auf Kurzzeitpflege? Der Antrag ist über die Pflegekasse erhältlich. Sozialdiens- te von Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. haben aber in der Regel auch Antragsformulare vorliegen. Einige Kran- kenkassenbietenDownloadmöglichkeiten für einAntrags- formular an. Heiliggeist Pflege Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege Wenn Sie als pflegende Angehörige z. B. Urlaub nehmen wollen oder krank werden, können Sie gerne einen Pflege- platz für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei uns anfra- gen. Dies gilt auch, wenn Sie oder Ihr Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig betreut werden müssen. Wir nehmen uns für Sie und Ihr Anliegen Zeit. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich über unsere Einrichtungen und Serviceleistungen. SIB Senioreninfobüro Rotkreuzstraße 21, 85354 Freising Telefon: 08161 6030 Telefax: 08161 603177 E-Mail: sib@heiliggeistspital-freising.de Internet: www.heiliggeistspital-freising.de 24 Wegweiser für die Generation 60 plus

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