Seniorenwegweiser für die Stadt Freital

Jeden Menschen kann es treffen, dass er plötzlich zum Pflegefall wird oder als Angehöriger davon betroffen ist. Deshalb betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich gründlich über die Gesetzeslage, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Durch Beitragszahlungen in die gesetzliche Pflegeversicherung erwirbt jeder einen Rechtsanspruch darauf, Hilfe zu erhalten, wenn man pflegebedürftig wird. Dabei spielt die wirtschaftliche Lage keine Rolle. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit. Wie bei körperlichen Einschränkungen können auch an Demenz erkrankte Menschen Leistungen der Pflegekasse erhalten. Diese sind ebenso vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Es gibt fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag ist formlos möglich. Leistungen aus der Pflegeversicherung können jedoch nicht rückwirkend erbracht werden. Der Anspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) anhand von Fragen überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Dabei wird die Selbstständigkeit in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob der Antrag bewilligt wird. Je nach festgelegtem Pflegegrad bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung. 31 Betreuung und Pflege © Ingo Bartussek / AdobeStock

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