Seniorenwegweiser für die Stadt Freital

Tipps Ihrer Polizei: • Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen will. • Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre. • Überlegen Sie: Warum wenden sich diese Leute nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern gerade an mich? • Lassen Sie sich am Telefon keine Namen oder Informationen über Angehörige oder Bekannte entlocken. • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen oder Telefonanrufen sofort die Polizei! • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit in sozialen Netzwerken oder auf dem Anrufbeantworter! Mit ihrer Präsenz sind Bürgerpolizisten für die Einwohnerinnen und Einwohner Freitals leicht erreichbar und vermitteln ein Gefühl der Sicherheit. Zu ihren Aufgaben gehören Kontakte zu Bürgern, Einrichtungen, Begegnungsstätten und ähnlichem aufzunehmen und zu pflegen. Sie gehen regelmäßig auf Streife, um mögliche Gefahren für die Sicherheit und Ordnung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Stellen sie Mängel fest, informieren sie Dienststellen oder Behörden. Für Freital im Einsatz sind: • Polizeihauptkommissar Mario Scholz Telefon: 0173 5845928 • Polizeihauptmeister Stephan Braun Telefon: 0351 6472-671 Polizeirevier Freital Dresdner Straße 203, 01705 Freital Telefon: 0351 647260 Der Polizeistandort Freital ist rund um die Uhr besetzt. Im Notfall 110 wählen. Schiedsstelle – Zwischen Streit und Schlichtung Nicht jeder Rechtsstreit muss gleich vor Gericht landen. In vielen Fällen kann ein Friedensrichter den Konflikt schlichten, was für die Beteiligten wesentlich kostengünstiger ist. Friedensrichter arbeiten ehrenamtlich, sind geschult, zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, stets unparteiisch tätig zu sein. In Freital gibt es zwei Schiedsstellen. Geschlichtet wird in vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie Nachbarschaftsstreit, Mietrechts-, Kaufvertrags- oder Darlehensfragen. Auch strafrechtlich relevante Handlungen wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses können verhandelt werden. Nicht in die Zuständigkeit fällt das Familien- und Arbeitsrecht. Beide Parteien werden zu einer gütlichen Einigung bewegt. Der bei einer Schiedsstelle erzielte Vergleich verschafft Bürgerinnen und Bürgern einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel hinsichtlich der Verpflichtungen, die die Gegenpartei übernommen hat. Sollte ausnahmsweise einmal kein Vergleich zustande kommen, kann die Schiedsstelle eine amtliche Bescheinigung über die Erfolglosigkeit zur Vorlage beim Gericht ausstellen. Stadt Freital – Schiedsstelle Verwaltungsgebäude Bahnhof Potschappel Raum: 1.09 Am Bahnhof 8, 01705 Freital Telefon: 0351 6476-346 (Zu den Sprechstunden) Sprechstunden unter www.freital.de/schiedsstelle 42 Beratung und Hilfe

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