Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Wetteraukreis
64 Wohnraum- veränderung bei Sehstörungen Ältere Menschen haben naturgemäß mit einem Nachlassen ihrer Sehkraft und den damit einher gehenden Problemen zu kämpfen. Zunehmende Einschränkungen des Sehvermögens oder sogar Blindheit erfordern Änderungen in einer Wohnung. Dem Problem, einzelne Gegenstände oder Ab- schnitte in der Wohnung nicht mehr zu erkennen, kann mit einigen Veränderungen entgegengewirkt werden: Treppen, andere Hindernisse sowie Innenschränke blendfrei ausleuchten Bereiche vor dem Beginn von Treppen ertastbar durch unterschiedliche Bodenstrukturen kenn- zeichnen Treppenvorderkanten farblich mit durchgehenden Streifen (4 bis 5 cm breit) markieren Verwendung von kontrastreichen Farben und Materialien (zum Beispiel Handläufe sollten sich kontrastreich vom Hintergrund abheben) Kanten von Zimmer- oder Schranktüren farblich kennzeichnen Halb offen stehende Türen vermeiden (zum Beispiel an der Wand fixieren, nicht notwendige Türen aushängen, Schiebetüren bevorzugen) Scharfe Kanten vermeiden Hineinragen von Einrichtungsgegenständen in den Raum vermeiden (zum Beispiel Ventile an Heiz- körpern) Bewegliche Gegenstände immer an den gleichen Platz stellen (zum Beispiel Stühle, Tisch, Sessel) Wichtige Bedienelemente (zum Beispiel am Herd) mit ertastbaren Markierungen versehen Sprechende Gebrauchsgegenstände verwenden (zum Beispiel Waage, Uhren) Hier können nur einige Möglichkeiten genannt werden, die bei Wohnraumveränderungen bei Sehstö- rungen besonders beachtet werden sollten. Bei weiteren Fragen geben Blinden- / Sehbehinderten- vereine Auskunft. Eine ausreichende Beleuchtung und die Einhaltung der empfohlenen Seh-Abstände bei Geräten wie Fernseher oder Computerbildschirm können helfen, die Sehkraft solange wie möglich zu erhalten.
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