Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Wetteraukreis

64 Wohnraum- veränderung bei Sehstörungen Ältere Menschen haben naturgemäß mit einem Nachlassen ihrer Sehkraft und den damit einher­ gehenden Problemen zu kämpfen. Zunehmende Einschränkungen des Sehvermögens oder sogar Blindheit erfordern Änderungen in einer Wohnung. Dem Problem, einzelne Gegenstände oder Ab- schnitte in der Wohnung nicht mehr zu erkennen, kann mit einigen Veränderungen entgegengewirkt werden:  Treppen, andere Hindernisse sowie Innenschränke blendfrei ausleuchten  Bereiche vor dem Beginn von Treppen ertastbar durch unterschiedliche Bodenstrukturen kenn- zeichnen  Treppenvorderkanten farblich mit durchgehenden Streifen (4 bis 5 cm breit) markieren  Verwendung von kontrastreichen Farben und Materialien (zum Beispiel Handläufe sollten sich kontrastreich vom Hintergrund abheben)  Kanten von Zimmer- oder Schranktüren farblich kennzeichnen  Halb offen stehende Türen vermeiden (zum Beispiel an der Wand fixieren, nicht notwendige Türen aushängen, Schiebetüren bevorzugen)  Scharfe Kanten vermeiden  Hineinragen von Einrichtungsgegenständen in den Raum vermeiden (zum Beispiel Ventile an Heiz- körpern)  Bewegliche Gegenstände immer an den gleichen Platz stellen (zum Beispiel Stühle, Tisch, Sessel)  Wichtige Bedienelemente (zum Beispiel am Herd) mit ertastbaren Markierungen versehen  Sprechende Gebrauchsgegenstände verwenden (zum Beispiel Waage, Uhren) Hier können nur einige Möglichkeiten genannt werden, die bei Wohnraumveränderungen bei Sehstö- rungen besonders beachtet werden sollten. Bei weiteren Fragen geben Blinden- / Sehbehinderten- vereine Auskunft. Eine ausreichende Beleuchtung und die Einhaltung der empfohlenen Seh-Abstände bei Geräten wie Fernseher oder Computerbildschirm können helfen, die Sehkraft solange wie möglich zu erhalten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=