Seniorenwegweiser Landkreis Wetterau

60 Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vor­ sorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patienten- verfügung . Dadurch können Sie beispielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorge­ vollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Be­ vollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Ent­ scheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Ver­ trauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, be­ stellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer . Hierzu müsstenSie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beein­ trächtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Ge­ richt dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen.Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vor­ bereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, Vorsorge © VRD/ Fotolia

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