Seniorenwegweiser Stadt Friedrichsdorf

10 Beratungsangebote in Friedrichsdorf `` Rentenstelle/Versicherungsamt Das Versicherungsamt hilft Ihnen in Rentenversicherungsangelegenheiten und unterstützt Sie bei der Abwicklung der Antragsformalitäten. Folgende Renten können Sie beantragen: • Hinterbliebenenrente (Witwen, Witwer, (Halb-) Waisen) • Regelaltersrente: Die Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit Jahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-Schritten. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. • Altersrente für langjährig Versicherte: Anhebung wie Regelaltersrente, jedoch beginnend mit Jahrgang 1949 stufenweise von 65 auf 67, vorzeitige Inanspruchnahme frühestens mit 63 mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Wartezeit 35 Jahre. • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die abschlagsfreie Rente wird – beginnend mit Jahrgang 1952 – stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die vorgezogene Rente wird stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben, maximaler Abschlag 10,8 Prozent, Wartezeit 35 Jahre, Schwerbehinderung mindestens 50 Prozent. • Erwerbsminderungsrente Weitere Infos unter www.deutsche-rentenversicherunghessen.de Beantragt werden müssen grundsätzlich alle Renten. Die Antragstellung sollte bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn erfolgt sein: Stadtverwaltung Amt für soziale Angelegenheiten – Rentenangelegenheiten IV. Stock, Zimmer 409 A, Herr Kraft Telefon: 06172 731-1235 E-Mail: alexander.kraft@friedrichsdorf.de Bei Herrn Kraft erhalten Sie auch Beglaubigungen und Bestätigungen einer Lebensbescheinigung für die Rente! `` Sozialleistungen nach SGB XII und SGB II Welcher Betrag gilt als „Existenzminimum“? Die Höhe des Bedarfs errechnet sich wie folgt: Für eine*n Alleinstehende*n wird ein Regelsatz von zzt. 449 Euro (und für Partner von zzt. je 404 Euro) für den gesamten Lebensunterhalt einschließlich Hausstrom, Telefon, Reparaturen, Hausrat, Bekleidung etc. zugrunde gelegt. Hinzu kommen die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit sie nicht über die Rente abgedeckt werden, ebenso Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, ein Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelleistung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ sowie bei Bedarf eine Diätzulage. Von dem Bedarf werden die eigenen Renteneinkünfte abgezogen und die Differenz Trainingspark Senioren & Co., © Stadt Friedrichsdorf

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=