Seniorenwegweiser Stadt Friedrichsdorf

12 der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, erfüllen Sie auch die Voraussetzungen für einen Sozialanschluss. Als Nachweis gilt der Befreiungsbescheid oder Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“. Antragstellung direkt bei der Telekom. `` Sehbehinderten- und Blindengeld, Gehörlosengeld und Taubblindengeld Für schwer sehbehinderte, blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen gibt es als Ausgleich für höhere Aufwendungen Geldleistungen in unterschiedlicher Höhe nach Landesgesetzen. Die Geldleistungen sind unabhängig von Einkommen und Vermögen, es besteht auch keine Unterhaltspflicht durch Angehörige. Zuständig ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überregionaler Sozialleistungsträger. Für die Beantragung benötigen Sie unterschiedliche anerkannte Behinderungsgrade, Merkzeichen und ärztliche Bescheinigungen. Formulare, Beratung und Antragstellung bei der städtischen Seniorenberatung im Rathaus oder direkt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen Landessozialamt Kölnische Straße 30, 34117 Kassel Telefon: 0561 1004-0 Internet: www.lwv-hessen.de Zu allen Themen halten wir Informationsmaterial und ausführliche Merkblätter bereit. Die Seniorenberatung arbeitet auch im Außendienst und leistet persönliche Hilfe bei Antragsverfahren, Realisierung von Ansprüchen und Einleitung von Maßnahmen zur Hilfegewährung durch andere Einrichtungen und Behörden: Stadtverwaltung Amt für soziale Angelegenheiten Seniorenberatung IV. Stock, Zimmer 407 Jasmin Lenz Telefon: 06172 731-1283 Telefax: 06172 731-5-1283 E-Mail: jasmin.lenz@friedrichsdorf.de Beratung/Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung. Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter, Sie werden zurückgerufen. `` Rundfunk- und Fernsehgebühren/ Sozialanschluss Telefon Bei älteren Menschen erfolgt eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht für folgenden Personenkreis: • Empfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, dem BVG oder landesgesetzlichen Vorschriften • Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz • Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27 e BVG • taubblinde Menschen • Empfänger von Blindenhilfe nach dem SGB XII Eine Ermäßigung der Gebühren kann erfolgen bei behinderten Menschen, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde. Die Befreiung gilt nur für die Gebühren der Rundfunkbeitragspflicht, nicht für den Kabelanschluss. Bei der Deutschen Telekom kann ein Telefonanschluss mit einem monatlichen Guthaben an Freieinheiten (Sozialtarif) beantragt werden. Wenn Sie von Landgrafenplatz, © Stadt Friedrichsdorf

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