Seniorenwegweiser Stadt Friedrichsdorf

21 Beratungsangebote im Hochtaunuskreis Beratungsangebote im Hochtaunuskreis `` Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis Pflegestützpunkt im Landratsamt des Hochtaunuskreises Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg Haus 3, V. Stock in den Büroräumen 561 und 557 Ansprechpartner: Helmut Betz, Corinna Porps Telefon: 06172 999-5471 oder -5472 E-Mail: pflegestuetzpunkt@hochtaunuskreis.de Internet: www.hochtaunuskreis.de Versorgungsgebiet: Hochtaunuskreis Bürozeiten: Di. 09:00–12:00 Uhr, Do. 14:00–16:30 Uhr Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind an allen Tagen von Montag bis Freitag möglich. Zielgruppe: Pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung und Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Aufgaben: Anlaufstelle für alle die Pflege betreffenden Fragen, trägerneutrale und kostenlose Beratung, unabhängige und verbraucherorientierte Informationsweitergabe. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen Einrichtungen und Diensten zusammen, die mit Fragen der Prävention, Rehabilitation, Pflege und Hilfen zur Lebensgestaltung befasst sind. Pflegeberatung für Privatversicherte Privatversicherte erhalten eine Pflegeberatung über COMPASS private Pflegeberatung GmbH. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch und falls gewünscht bei Ihnen zu Hause erfolgen. Telefon: 0800 1018800 Internet: www.compass-pflegeberatung.de `` Fachstelle Demenz Fachstelle Demenz des Hochtaunuskreises und der Stadt Bad Homburg Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg Ansprechpartnerin: Frau Gies Telefon: 06172 999-5473 E-Mail: fachstelle-demenz@hochtaunuskreis.de Internet: www.hochtaunuskreis.de Termine nach Vereinbarung Zielgruppe: Menschen mit Demenz, deren Angehörige, ehrenamtliche und professionelle Helfer. Aufgaben: Die Fachstelle Demenz bündelt als Wissens-, Informations- und Vermittlungszentrale alle Informationen über die regionalen Möglichkeiten der Hilfen, Dienste und Einrichtungen. Kostenlose persönliche Beratung, auch bei Ihnen zu Hause. `` Gesetzliche Betreuung und Vollmachten Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht, das die Betreuung volljähriger Personen regelt. Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können, erhalten auf Antrag bzw. auf Anregung eine gesetzliche Betreuung. Die Antragstellung bzw. Anregung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht: Amtsgericht Bad Homburg Auf der Steinkaut 10–12 61348 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: 06172 405-0 Durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit treffen. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die die Interessen und Wünsche der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers vertritt. Liegt eine solche Vollmacht vor, wird in der Regel keine gesetzliche Betreuung notwendig.

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