Seniorenwegweiser der Gemeinde Friesenheim

20 7.6 Unterstützung für Angehörige Beratung, Unterstützung für pfle- gende Angehörige bieten die bereits genannten Sozialstationen, die am- bulanten Pflegedienste, die Senio- renheime, sowie auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Arbeiter- wohlfahrt (AWO). Das Angebot reicht von Angehöri- gengesprächsgruppen über Betreu- ungsgruppen bis hin zu Besuchs- diensten. Betreuungsgruppen für Demenzkranke Für den Raum Lahr gibt es eine neu- trale Beratungs- und Vermittlungs- stelle für Senioren, Demenzerkrankte und Angehörige mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf: Stadt Lahr Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr Demenzagentur Rathausplatz 7, 77933 Lahr  07821 910-5017  psp-ortenaukreis@lahr.de www.lahr.de Hilfe zur Pflege Wenn eine Person hilflos ist und Pfle- ge braucht, können Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt wer- den. Der Antrag muss vom Pflegebe- dürftigen, seinem Bevollmächtigten oder seinem gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Pflegekasse, in der Regel die Krankenkasse, gestellt werden. Dies kann formlos telefo- nisch erfolgen; ein Antragsformular wird dann zugesandt. Voraussetzung für die Zahlung die- ser Leistungen ist das Feststellen der Schwerpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Kran- kenkassen. Die Leistungen richten sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und danach, ob ambulante oder stationäre Pflege erforderlich ist. Seit 2017 gibt es in der Pflegever- sicherung einen Systemwechsel. Die Grundlagen für die Einstufung ändern sich. Die Pflegebedürftigen werden dafür fünf Pflegestufen zu- geordnet. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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