Seniorenwegweiser der Gemeinde Friesenheim

25 10.1 Vorsorge Vorsorge- und Dokumentenmappe Wichtige Papiere und Urkunden, die Sie in einer Dokumentenmappe auf- bewahren sollten, sind:  Geburtsurkunde  Heiratsurkunde (Stammbuch)  Wertpapiere, Sparbücher  Sozialversicherungsunterlagen  Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen  Versicherungspolicen  Schuldurkunden  Namen von Personen, die im Todesfall benachrichtigt werden sollen  Wünsche für Bestattung und Trauerfeier  Testament Informieren Sie Ihre Verwandten, wo sie diese Mappe im Notfall finden können. Die Dokumentenmappe soll Ihnen die Gewähr geben, dass nach Ihrem Tode alle Dinge ordnungsge- mäß geregelt werden. Auskünfte über finanzielle Hilfen zu Bestattungskosten erhalten Sie bei den Bestattungsinstituten. Patientenverfügung Im Falle der Einwilligungs- und Ent- scheidungsunfähigkeit während der Sterbephase kann durch eine Patien- tenverfügung Einfluss auf die ärztli- che Behandlung genommen werden. Die Patientenverfügung enthält in der Regel eine Anweisung an Ärzte, bei unumkehrbarem Sterbeprozess keine künstlichen lebensverlängern- den Maßnahmen anzuwenden. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bestim- men Sie für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine andere Person als Ihren gesetzlichen Vertreter. Sie können frei entschei- den, für welche einzelnen Bereiche Ihre Vollmacht Gültigkeit haben soll. Vordrucke über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfü- gung erhalten Sie beim Landratsamt Ortenaukreis oder bei Rathaus Friesenheim Bürgerbüro Friesenheimer Hauptstraße 71/73 77948 Friesenheim  07821 6337-259 www.friesenheim.de Bestattungsvorsorge Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Bestatter Ihres Vertrauens in Verbin- dung setzen und auch Ihre Angehö- rigen – am besten schriftlich – über Ihre Wünsche, zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, informieren. Diese Dinge sollten getrennt vom Testament festgehalten werden, weil eine Testamentseröffnung erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt erfolgt. Testament Bei Abfassung eines Testamentes sind bestimmte Formen zu beach- ten, damit es gültig wird. Um zu ver- hindern, dass ein selbst verfasstes Testament verloren geht, kann es beim Notariat hinterlegt werden. Auch kann man direkt beim Notar ein öffentliches Testament erstellen, das grundsätzlich im Notariat ver- wahrt wird. Für die Beratung und Errichtung eines notariellen Testa- mentes müssen Gebühren entrichtet werden. 10. Hilfe im Todesfall

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