Seniorenwegweiser der Gemeinde Friesenheim
25 10.1 Vorsorge Vorsorge- und Dokumentenmappe Wichtige Papiere und Urkunden, die Sie in einer Dokumentenmappe auf- bewahren sollten, sind: Geburtsurkunde Heiratsurkunde (Stammbuch) Wertpapiere, Sparbücher Sozialversicherungsunterlagen Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen Versicherungspolicen Schuldurkunden Namen von Personen, die im Todesfall benachrichtigt werden sollen Wünsche für Bestattung und Trauerfeier Testament Informieren Sie Ihre Verwandten, wo sie diese Mappe im Notfall finden können. Die Dokumentenmappe soll Ihnen die Gewähr geben, dass nach Ihrem Tode alle Dinge ordnungsge- mäß geregelt werden. Auskünfte über finanzielle Hilfen zu Bestattungskosten erhalten Sie bei den Bestattungsinstituten. Patientenverfügung Im Falle der Einwilligungs- und Ent- scheidungsunfähigkeit während der Sterbephase kann durch eine Patien- tenverfügung Einfluss auf die ärztli- che Behandlung genommen werden. Die Patientenverfügung enthält in der Regel eine Anweisung an Ärzte, bei unumkehrbarem Sterbeprozess keine künstlichen lebensverlängern- den Maßnahmen anzuwenden. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bestim- men Sie für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine andere Person als Ihren gesetzlichen Vertreter. Sie können frei entschei- den, für welche einzelnen Bereiche Ihre Vollmacht Gültigkeit haben soll. Vordrucke über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfü- gung erhalten Sie beim Landratsamt Ortenaukreis oder bei Rathaus Friesenheim Bürgerbüro Friesenheimer Hauptstraße 71/73 77948 Friesenheim 07821 6337-259 www.friesenheim.de Bestattungsvorsorge Sie sollten sich rechtzeitig mit dem Bestatter Ihres Vertrauens in Verbin- dung setzen und auch Ihre Angehö- rigen – am besten schriftlich – über Ihre Wünsche, zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung, informieren. Diese Dinge sollten getrennt vom Testament festgehalten werden, weil eine Testamentseröffnung erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt erfolgt. Testament Bei Abfassung eines Testamentes sind bestimmte Formen zu beach- ten, damit es gültig wird. Um zu ver- hindern, dass ein selbst verfasstes Testament verloren geht, kann es beim Notariat hinterlegt werden. Auch kann man direkt beim Notar ein öffentliches Testament erstellen, das grundsätzlich im Notariat ver- wahrt wird. Für die Beratung und Errichtung eines notariellen Testa- mentes müssen Gebühren entrichtet werden. 10. Hilfe im Todesfall
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