Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

21 Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung © master / AdobeStock Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung Die UN-Behindertenrechtskonvention verfasst spezielle Regelungen und zentrale Bestimmungen, die auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung abgestimmt sind. Ziel ist es, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens zu verstehen und zu verankern sowie die Grundfreiheiten von Menschen mit Handicap zu fördern und zu gewährleisten. Hinweis • Die UN- Behindertenrechtskonvention trat am 03.05.2008 in Kraft. • Sie ist verbindlich für alle Staaten, die sie ratifiziert haben. • Deutschland gehörte mit zu den ersten Staaten, die sich für die Anerkennung der Behindertenrechtskonvention entschied. Die Begriffe „Chancengleichheit“, „gleichberechtigte Teilhabe“ und „unabhängige Lebensführung“ definieren alle in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Maßnahmen und Bestimmungen. Jeder Mensch kann einen individuellen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten – unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder eben körperlichen und geistigen Einschränkungen. Wesentlich ist die Anerkennung, dass Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mit ihren wertvollen Fähigkeiten aktiv und selbstbestimmt an der Gestaltung des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können und wollen. Konkret bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Menschenrechten, zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, zu Bildung und Arbeit, zu Kultur- und Freizeitangeboten sowie zur Gesundheitsversorgung haben müssen. In der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es dazu in Artikel 26: „Behinderte Menschen sollen so in die Lage versetzt werden, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“ Eine wichtige Voraussetzung hierfür bildet die Barrierefreiheit; nicht nur im Sinne der Abschaffung von realen Alltagshindernissen im öffentlichen Raum (z. B. Stufen), sondern auch im Sinne der vorurteilsfreien, ressourcenorientierten Wertschätzung.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=