Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

27 Barrierefreies Wohnen Eine fachkundige Beratung erhalten Sie hier: Wohnberatung für Senioren und Menschen mit Behinderung des Diakonischen Werks Fürstenfeldbruck e. V. Buchenauer Straße 38, 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141 150630 E-Mail: sozialdienste@diakonieffb.de Barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen Erkrankungen und körperliche Beeinträchtigungen können die Bewältigung des Alltags einschränken. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Senioren und Menschen mit Handicap. Es bieten sich viele Möglichkeiten der Wohnraumanpassung, z. B. Bewegungsmelder, die das Licht selbsttätig ein- und ausschalten oder automatisierte Rollläden. Wesentlich ist auch die Ausstattung des Badezimmers. Ebenerdige Duschen, montierte Hand- griffe und andere Hilfsmittel ermöglichen eine individuelle Köperpflege. Die barrierefreie Wohnraumgestaltung sichert die ungehinderte, gefahrlose Nutzung aller Räume und Alltagsgegenstände. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen benötigen eine unterschiedlich gestaltete Wohnung. Behindertengerechte Wohnungen werden deshalb der individuellen Behinderung angepasst, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Im Rahmen der Pflegeleistungen bezuschussen die Pflegekassen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI). Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Freistaat Bayern fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Bei Eigentumswohnungen ist das Landratsamt zuständig für die Abwicklung und Förderung der Umbaumaßnahmen. Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich an: Landratsamt Fürstenfeldbruck Sozialer Wohnungsbau Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck E-Mail: wohnungswesen@lra-ffb.de Telefon: 08141 519347 Beachten Sie: Ein entsprechender Antrag muss VOR Durchführung der entsprechenden Maßnahme gestellt werden! Bei Mietwohnungen ist die Regierung von Oberbayern für die Vergabe der Fördermittel zuständig. Kontakt: Regierung von Oberbayern Wohnungswesen Maximilianstraße 39, 80538 München Telefon: 089 2176-2442 E-Mail: wohnungswesen@reg-ob.bayern.de Reicht ein Umbau nicht aus, ist eventuell ein Umzug notwendig. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“.

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