Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

51 Vorsorge Vorsorge Parkerleichterung – Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung Personen mit einer Schwerbehinderung können je nach ihren Voraussetzungen entsprechende Parkausweise erhalten. Diese erleichtern durch Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung das Parken z. B. die Benutzung von Behindertenparkplätzen. Der Parkausweis wird personenbezogen erteilt und ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Er kann deshalb auch von schwerbehinderten Personen beantragt werden, die selbst kein Kraftfahrzeug besitzen. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen die schwerbehinderte Person als Beifahrer teilnimmt. Die Parkausweise für schwerbehinderte Menschen sind bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. Sie sind gebührenfrei. Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis des Anspruchs auf Nachteilsausgleich, der auf gesetzlicher oder auf freiwilliger Grundlage eingeräumt wird. Der Ausweis gilt als Nachweis in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Anerkennung beantragt haben; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben. Eine Online-Antragstellung kann über die Internet-Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de erfolgen. © Dan Race /AdobeStock © master /AdobeStock

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