Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

Vorsorge 52 Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Regionalstellen des ZBFS und in der Regel bei den Gemeinden. Der Vordruck kann auch aus dem Internet als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden: www.zbfs.bayern.de/ menschen-behinderung/ausweis/antrag Sie können den Antrag auch formlos einreichen und erhalten dann einen Antragsvordruck zugesandt. Der Antrag ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz Landshuter Straße 55, 93053 Regensburg Telefon: 0941 7809-00 E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstraße 32, 80335 München Telefon: 089 18966-0 E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de Rechtliche Betreuung Fehlt eine Vorsorgevollmacht, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer, wenn Sie aufgrund psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen Ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können. Der Betreuer vertritt Sie dann in rechtlicher und finanzieller Hinsicht sowie in anderen Bereichen. In einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihren gewünschten Betreuer oder Ihren zukünftigen Wohnsitz fest. Das Gericht ist verpflichtet, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Die Handlungsvollmacht wird nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Die Betreuungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck klärt sie über die Möglichkeiten der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen auf und beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten. Weitere Infos unter: www.lra-ffb.de/betreuungsstelle Notfallmappe des Landkreises FFB Vorbereitung für den Ernstfall ist wichtig. Dazu gehören der Erbnachlass, medizinische und organisatorische Maßnahmen. Den Erbnachlass regelt das Testament. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder mit einem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Der Notar prüft das Testament auf rechtliche Korrektheit und überführt es in amtliche Verwahrung. Von Ihnen gewünschte Maßnahmen wie lebensverlängernde Interventionen im medizinischen Notfall regelt die Patientenverfügung. Die Erklärung muss in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. © nmann77 / AdobeStock

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