25 Jahre Seniorenrat der Stadt Fürth

32 Der Ausschuss besucht jährlich alle elf Alten- und Pflegeheime, um sich vor Ort sowohl mit der Bewohnervertretung als auch mit der Heimleitung und Pflegedienstleitung auszutauschen. Es besteht auch einmal jährlich die Möglichkeit, in Form einer Busrundfahrt, alle Pflegeeinrichtungen zu besuchen. Die Forderung nach ausreichender pflegerischer Versorgung der Senio- ren in der Stadt, wie ambulante Versorgung, Kurzzeitpflegeplätze und Tagespflege, sind ein ständiges und großes Anliegen des Ausschusses. Die Forderung zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Fürth, zur Unterstützung von Bedürftigen wie Angehörigen, gehört zu den großen Themen des letzten Jahres. Gespräche im Klinikum mit dem Sozialdienst, der Überleitung und der Pflegedienstdirektion, den Geriatrie- und der Palliativ-Leitungen sind uns ebenso wichtig wie Interessensgruppen für ältere und alte Menschen. Im Vordergrund stehen dabei häufig die an uns herangetragenen Themen von Angehörigen und Betroffenen. Zur Teilnahme am Pflegestammtisch Nürnberg-Fürth, bei dem mit betroffenen Menschen und Einrichtungen der Region ein Austausch gepflegt wird, um auf die schwierige Situation der Pflegebedürftigen, deren Angehöriger und des professionellen Pflegepersonals aufmerksam zu machen, mit dem Ziel, Verbesserungen zu bewirken, wird intensiv geworben. Wohnformen, Pflege und Hospiz Auch in Fürth steigt die Zahl der über 60-Jährigen von heute etwa 25 Prozent bis zum Jahr 2030 auf bis zu 30 Prozent an. So ist es selbstverständlich, dass sich der Seniorenrat dem Wohnen im Alter, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Integration von zugewanderten älteren Bürgern sowie weiteren sozialen Belangen, wie zum Beispiel Armut im Alter, besonders verpflichtet sieht. So widmet der Ausschuss sich u. a. auch folgenden Aufgabenbereichen: Verschiedene Wohnformen im Alter, z. B. Mehrgenerationenhäuser, Senioren-WGs u. Ä. müssen mehr in den Blickpunkt der Stadtplanung und -entwicklung rücken ebenso wie a) die Schaffung von genügend altersgerechten barrierefreien Woh- nungen, b) die Beratung und Unterstützung beim behindertengerechten Umbau der eigenen oder gemieteten Wohnung durch eine städtische Dienst- stelle. Zur Wohnform des betreuten Wohnens, bei dem bis heute keine eindeutig rechtliche Grundlage vom Gesetzgeber vorliegt, wurde in Zusammen­ arbeit mit dem Stadt-Seniorenrat der Stadt Nürnberg eine Broschüre mit einer Checkliste herausgegeben, die auf Besonderheiten hinweist, die besonderer Beachtung bedürfen. UNSER ALLER ZIEL: IN WÜRDE ALTERN! Der Ausschuss für Wohnen im Alter, Soziales, Teilhabe, Integration So lange wie möglich in den eigenen Wänden leben und dann – wenn es nicht mehr anders geht, so gut wie möglich versorgt zu sein. Diese Vorstellung soll Wirklichkeit werden.

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