25 Jahre Seniorenrat der Stadt Fürth

Armut im Alter 47 WAS MUSS EIN ZUKUNFTSKONZEPT FÜR EIN WÜRDEVOLLES LEBEN IM ALTER BERÜCKSICHTIGEN? Es ist eine riesige Aufgabe, um die vielen unterschiedlichen Altersgeld- systeme, die in der Nachkriegszeit entstanden sind, zu reformieren. Gemeinsammit der LandesSeniorenVertretung Bayern sind die Mitglieder bemüht, ein generationsübergreifendes tragfähiges Zukunftskonzept für alle Altersruhegeld-Bezieher auf Bundesebene zu erwirken, das auch dem Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes Rechnung trägt und der fortschreitenden Verarmung im Alter entgegenwirkt. Folgende und sicherlich weitere grundsätzliche Themen zur Stabilisierung der aktuellen Altersbezüge, die angegangen werden müssen, werden von regierungsunabhängigen Sachverständigen immer wieder in Diskussionen eingebracht und öffentlich diskutiert: º º Einführung einer Erwerbstätigen-Versicherung, in die alle einbezahlen (Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Freiberufler, Selbstständige, …), º º ein vom Staat (fond-)gestütztes Rentensystem – ähnlich wie zum Beispiel in Schweden oder Österreich, º º automatisierte Steigerung der Regelarbeitszeit für alle über 67 ab 2031, º º Anpassung der Rentenbezüge an die Inflationsrate statt an die Lohn­ entwicklung, º º individuelle Rentenanpassungen, wobei die oberen rund fünf Prozent mit Netto-Einkommen über 500.000 Euro/Jahr anteilig höher belastet werden, º º verpflichtende Einzahlung aller, auch für Sozialempfänger, in eine betriebliche Versorgung, die in die Gesamt-Betrachtung der Altersbe- züge einbezogen wird, zum Beispiel vier Prozent des Nettoeinkommens, º º Abschaffung der Altersruhegeld-Beitragsbemessungsgrenze, º º Einbeziehung von Kapitalerträgen, º º Steuerbefreiung für alle Altersruhegeld-Bezieher, º º für Sicherungsleistungs-Empfänger Bezahlung eines steuerbezuschuss- ten Rentenaufschlags über das Niveau der Armutsgrenze, º º Erhöhung der Erwerbsminderungsrente bei aktiver Pflege, Krankheit, Kindererziehungszeit, Frühverrentung etc., º º Einzahlung in eine private Rentenversorgung als freiwillige Zusatz- versicherung. Ulrich Schuberth Während das Alters-Armutsrisiko für 30-Jährige der 1960er-Geburtsjahr- gänge bei nur zehn Prozent lag, sind die in den 2000er-Jahren Geborenen zu mehr als 50 Prozent im Alter armutsgefährdet. Nicht nur die im Nied- riglohnsektor Beschäftigten werden im Alter arm sein. Es ist absehbar, dass die Absenkung der Altersbezüge der gRV auf heute 48 Prozent relativ zu den Netto-Arbeitsbezügen während der Lebensarbeitszeit auch die mittleren Einkommen, damit mehr als 50 Prozent aller Beschäftigten, in die Armut treiben wird. Daraus lässt sich folgern, dass eine Reformierung des Arbeitsmarktes unumgänglich ist. Der Niedriglohnsektor, das Bildungssystem, auch berufsbegleitend, und die existierenden Altersruhegeldsysteme für alle Berufsgruppen müssen neu gedacht und einer gemeinsamen Reform unterworfen werden, um der immer stärker auseinanderklaffenden Ein- kommensschere, auch im Alter, entgegenzuwirken. Sollte keine wirklich zukunftsgerichtete Reform aller Altersruhegeldsysteme erfolgen, ist eine signifikante Absenkung des Rentenniveaus unter 48 Prozent nicht zu umgehen.

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