Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Fürth

23 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekas- sen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungs- weise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barri- erefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barriere- freies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter www.byak.de. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnungsbau­ programm a) Schaffung von Eigen- wohnraum durch Neu- bau, Änderung, Erwei- terung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Pro- zent, fest für 15 Jahre, anschlie- ßend wird der Zinssatz am Kapital- marktzins angepasst. • Darlehenshöhe bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de Internet: www.stmb.bayern.de • Bayerische Landesbodenkredit- anstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax 089 2171-60 03 88 E-Mail: info@bayernlabo.de Internet: www.bayernlabo.de • Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum Antrag­ stellung durch den Vermieter) • Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförde- rungsgesetz sind einzuhalten b) Anpassung von Wohn- raum an die Belange von Menschen mit Behinde- rung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhal- ten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, zins- und tilgungs- frei, einmaliger Verwaltungskos- tenbeitrag von 1,0 Prozent. Nach 5-jähriger Belegungsbindung wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um. Bayerisches Zinsverbilli- gungsprogramm, BayernLabo Schaffung von Eigenwohn- raum durch Neubau, Ände- rung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehenshöhe beträgt bis zu 1/3 der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro • Dieses Förderdarlehen kann mit dem Bay. Wohnungsbauprogramm kumuliert beantragt werden

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