Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Fürth

31 deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leis- tungen der Pflegeversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürf- tigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Inte­ resse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflege- arten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenver- sicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforde- rungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- takte Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden ab 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistun- gen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohn- gruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohn- gruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraum­ anpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelas- sene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen- anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pfle- gebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein einmaliger Antrag bei der Landes- pflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de INFO Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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