Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Fürth

24 dig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Roll- stuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befin- den, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter ange- bracht sein (DIN 18040-1). Für barrierefrei nutzbare Wohnungen (z. B. mit einem Rollator) reicht eine Bewegungsfläche 1,20 x 1,20 Metern aus, sowie ein Türdurchgang von 80 cm innerhalb der Wohnung. Dies gilt nicht für eine spätere Rollstuhlnutzung. Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungs- größe eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermögli- chen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durch- schnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* • für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, • für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, • für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, • für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, • sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. Ein Balkon , eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränk­ ter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontüre mindestens 80 Zentimeter, bei Rollstuhlnutzung 90 Zentime- ter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Über- gang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütte- rungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahr- bar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit meh- reren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebener- *Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayerische Architektenkammer, Auf AEG, Muggenhofer Str. 135, 90429 Nürnberg Folgende kostenfreien Beratungen der Archi- tektenkammer zur Barrierefreiheit können in Anspruch genommen werden: • allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit • individuelle Erstberatung zu konkreten Pro- jekten • Orientierung im Anbietermarkt Persönliche Beratungstermine können telefo- nisch, per E-Mail oder über das Kontaktformu- lar vereinbart werden. Ansprechpartner/-in: Ursula Engl, Dipl.-Ing. (FH), Innenarchitektin Claudia Gerstner, Dipl.-Ing., Innenarchitektin Beratungstelefon: 089 139880-80 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de E-Mail: nuernberg@byak-barrierefreiheit.de Internet: www.byak-barrierefreiheit.de INFO © Jenny Sturm - stock.adobe.com

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