Seniorenwegweiser Stadt Gadebusch

10 Wohnen imAlter Barrierefreies Wohnen durch Wohnraumanpassung Die Wohnungsanbieter der Stadt haben in den letzten Jahren ihr Augenmerk verstärkt auf die Schaffung barrie­ refreien Wohnraumes gelegt. Damit wird der Wunsch der Seniorinnen und Senioren, weiterhin selbstständig in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Wohnumfeld verbleiben zu wol­ len, unterstützt. Auch für den Verbleib im eigenen Haus hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen. Für Seniorinnen und Senioren, die weiterhin selbstständig in ihrer Wohnung, ihrem Haus verbleiben wollen, ist es hilfreich, wenn es eine Wohnberatung gibt, insbesondere wenn es umdie Anpassung derWohnung oder des Hauses © Ingo Bartusse k · adobestock.com an sich verändernde Bedürfnisse geht. Umbaumaßnah­ men können bei Pflegebedürftigen zum Teil über Wohn­ raumförderung und die Pflegekassen finanziert werden. Die Landesförderung baulicher Maßnahmen zum barrie­ refreien und barrierearmen Umbau von Mietwohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Ei­ gentumswohnungen) durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gemäß der Richtlinie „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ vom 8. Mai 2018 (AmtsBl. M-V S. 330) ist nicht nur Pflegebedürf­ tigen zugänglich, sondern Wohnungseigentümern und Miethaushalten unabhängig vom Lebensalter der Haus­ haltsmitglieder beziehungsweise zuerkannter Pflegegra­ de. Daneben sind auch bauliche Wohnraumanpassungs­ maßnahmen förderfähig, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Mietwohnungen durchgeführt wer­ den. O Bei Bedarf der Anpassung wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Hauseigentümer erhalten Auskunft über das zuständige Bauamt beziehungsweise in ei- nem Gespräch im Pflegestützpunkt.

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