Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den LK Garmisch-Partenkirchen

35 Alternative Wohnformen Ambulant betreute Wohngemeinschaft In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Pflege-WG) wohnen Menschen zusammen mit dem Ziel, ihr Leben und ihre Pflege gemeinsam zu organisieren. In einer Wohngemeinschaft (WG) dürfen maximal zwölf Personen leben und nicht mehr als zwei WGs in einem Haus sein. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw. deren Bevollmächtigte entscheiden, durch wen die Pflege und die Betreuung geleistet werden. Die Versorgungsanbieter sind Gast in der Wohnung. Miet- und Versorgungsverträge müssen getrennt und unabhängig voneinander bestehen. Diese Regelungen gelten auch, wenn die WG nicht von den Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern von einem Pflegedienst oder anderen Betreibern initiiert wird. Eine solche WG ist bei der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher Heimaufsicht) anzuzeigen. Je nach Größe der Wohngemeinschaft können besondere Vorschriften zum Brandschutz gelten. Der Vorteil dieser Wohnform liegt darin, dass die Entscheidungskompetenz bei den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Angehörigen bleibt, der Alltag wie in einer Familie organisiert werden kann und nicht den Regeln einer großen Organisation folgt. Die Herausforderung ist jedoch, Kompromisse zu finden, die alle mittragen können. Diese Wohnform erfordert weniger Engagement als die Pflege alleine zu Hause, aber mehr als der Umzug in ein Pflegeheim. „Mehrgenerationen-Wohnen“ hat den Vorteil, dass ältere Menschen hinsichtlich ihrer Einschränkungen Hilfe durch jüngere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner erhalten. Diese wiederum profitieren von der Lebenserfahrung der Älteren. Da Barrierefreiheit für alle Generationen mehr Lebenskomfort bietet, ist es sinnvoll, das ganze Haus barrierefrei zu gestalten. Wohngemeinschaft In einer Wohngemeinschaft lebt man zusammen in einer Wohnung und zentrale Räumlichkeiten wie Küche und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Ähnlich wie Studenten-WGs gibt es diese privat organisierten WGs. Die Wohnform hat den Vorteil, dass Miete und Wohnraum gespart werden. Das gemeinschaftliche Wohnen und der gemeinsam geteilte Alltag stehen im Vordergrund. Wohnen für Hilfe Wohnen für Hilfe ist eine alternative Wohnform für Jung und Alt. Sie basiert auf der Idee der nachbarschaftlichen Hilfe und einer generationenübergreifenden Solidarität. Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende bilden hier eine Wohnpartnerschaft. Wer ist der/die Wohnraumgebende? Es ist meistens der ältere alleinlebende Mensch, der gerne selbstbestimmt zu Hause leben möchte und Hilfe braucht. Auf der anderen Seite ist die/der Wohnraumnehmende: Es ist häufig ein jüngerer Mensch, der Wohnraum sucht und Zeit und Hilfe zur Verfügung stellen kann, um dafür zu wohnen. Statt Miete zu bezahlen, unterstützen jüngere Menschen Seniorinnen und Senioren bei der Bewältigung des Alltags. Die zu erledigenden Aufgaben werden von den Partnern individuell ausgehandelt und in einem Wohnraumüberlassungsvertrag festgeschrieben. Pflegeleistungen sind davon ausgenommen. Grundsätzlich gilt die Regel: Für 1 qm Wohnfläche leistet die/der Wohnraumnehmende 1 Stunde Hilfe im Monat. Nebenkosten werden in einer Pauschale gezahlt. Beraten und begleitet werden die Wohnpartner von einer zuständigen Vermittlungs- und Koordinierungsstelle. © Monkey Business - stock.adobe.com

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