Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den LK Garmisch-Partenkirchen

6 Barrierefrei wohnen Landesbauordnung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. Sie müssen jedoch nicht selbst alle Normen kennen, die Wohnberaterinnen und Wohnberater helfen Ihnen weiter! Neubau – bauen für ein ganzes Leben Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei – also grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar – sind. „Multi-Nutzungs-Bauen“ heißt, einen flexiblen Grundriss zu planen, der im Falle eines nötigen Umbaus mit wenigen baulichen Maßnahmen eine weitere als die aktuelle Nutzung ermöglicht. Zum Beispiel lässt es sich so vorplanen, dass nach dem Auszug der Kinder das Abtrennen einer abgeschlossenen Wohnung möglich wird. So können Großeltern oder erwachsene Kinder in einer kleineren Einliegerwohnung bei ihrer Familie wohnen. Änderungen in der Raumaufteilung im Haus oder der Wohnung können sinnvoll sein, sodass beispielsweise eine pflegebedürftige Person versorgt werden kann. Wichtige Voraussetzung dafür ist, die Bauweise so zu wählen, dass der Grundriss verändert werden kann. Oder man plant gleich beim Neubau statt eines kleinen Die Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Kategorie „Barrierefreiheit“ unter „Baurecht und Technik“ heruntergeladen werden: www.stmb.bayern.de/min/barrierefreiheit Für eine vorausschauende Planung oder für eine sich an aktuellen Bedürfnissen ausrichtende Planung geben verschiedene Normen und Standards Grundlagen vor, an denen man sich orientieren kann bzw. teilweise halten muss, um Fördergelder zu erhalten. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Der Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Es gilt, dass eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar ist. „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ heißt laut DIN 18040-2, dass sowohl die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen berücksichtigt werden, als auch größere Maße für Bewegungs- und Rangierflächen und die Nutzbarkeit der Bedienelemente und der Sanitärausstattung vom Rollstuhl aus gewährleistet sein müssen. Auch die Bayerische Bauordnung (BayBO Art. 48) befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen © bernardbodo - stock.adobe.com

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