Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen

von seiner Krankenversicherung erstatten lassen. Auf Wunsch ist sogar eine Befreiung für das komplette nächs- te Kalenderjahr möglich. Bei einer chronischen Erkran- kung ist eine Reduzierung der Zuzahlungsgrenze auf 1  % des jährlichen Bruttoeinkommens möglich. Den Antrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen. BEFREIUNG VON RUNDFUNK- UND FERNSEHGEBÜHREN Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien las- sen. Dies betrifft auch Bezieher von Grundsicherung im Alter. Für den Antrag ist ein entsprechender Nachweis der zuständigen Behörde, z. B. des Sozialamts, nötig. Auch Menschen mit Behinderung können von einer Re- duzierung des Beitrags bzw. einer kompletten Befreiung (siehe Schwerbehindertenausweis) profitieren. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, die dort dauerhaft voll- stationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei ARD ZDF Deutschlandradio (Tel.: 01806 99955510) oder im Internet unter www. rundfunkbeitrag.de. HILFE ZUR PFLEGE NACH SOZIALGESETZBUCH XII Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit ambu- lantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hil- fe zur Pflege. Diese Form der Sozialhilfe greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Ein- kommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pfle- ge zu Hause, in einer Pflege-WG oder einem Pflegeheim selbst zu finanzieren. Der Bezirk Oberbayern ist dann für die Gewährung der Hilfe zur Pflege als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Weitere Informationen: Bezirk Oberbayern – Servicestelle Soziales Prinzregentenstraße 14, 80538 München Tel.: 089 2198-21010 oder -21011 oder -21012 servicestelle@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de ZUZAHLUNGSBEFREIUNG BEI MEDIKAMENTEN UND ANDEREN MEDIZINISCHEN LEISTUNGEN Wer im Jahr mehr als 2 % des gesamten jährlichen Brut- toeinkommens für Zuzahlungen, z. B. für Medikamente, ausgeben muss, kann sich den zu viel gezahlten Betrag © highwaystarz - Fotolia 51 FINANZIELLE HILFEN

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