Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Eigentümer einer Wohnung. Die beiden Antragsformulare sind unterschiedlich. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen (Bruttokalt-)Miete beziehungsweise Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Einkommen des Haushalts. Das wohngeldrechtliche Einkommen ist in den meisten Fällen aufgrund verschie- dener Abzüge niedriger als das Bruttoeinkommen. Bei der Einkommensermittlung werden zum Beispiel das Kinder- geld und der Kinderzuschlag nicht als Einkommen ange- rechnet. Ferner gibt es etliche Freibeträge für z. B. Schwer- behinderung, alleinerziehende Personen etc. Der Wohngeldantrag ist beim Landratsamt Garmisch-Par- tenkirchen einzureichen. Bei vorliegenden Voraussetzun- gen ist Bewilligungsbeginn der 1. eines Monats, in dem der Antrag eingereicht wird. Die erforderlichen Formula- re erhalten Sie im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzw. auch im Internet unter www.stmi.bayern.de/woh- nen. E ine Zusammenfassung über die wichtigsten Rat- schläge und Hinweise zum Wohngeldrecht ist im Internet unter der Adresse www.bmi.bund.de zu finden. Landratsamt – Wohnungs- und Versicherungswesen Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-391 oder -392 wohnungswesen@lra-gap.de www.lra-gap.de WOHNRAUMFÖRDERUNG Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ` ` Ziel der Förderung und Art der baulichen Maßnahmen Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung die Nut- zung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern. Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerstr. 32, 80335 München Tel.: 089 18966-1700 poststelle.obb@zbfs.bayern.de www.zbfs.bayern.de RENTENBERATUNG Rentenberatung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwal- tung, im Landratsamt oder bei Ihrer Versicherung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Renteninformation Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-448 ingrid.augscheller@lra-gap.de www.lra-gap.de Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München Tel.: 0800 100048015 (gebührenfrei) Broschürenbestellung: 01802 567890 service@drv-bayernsued.de www.deutsche-rentenversicherung.de WOHNGELD – MIET- UND LASTENZUSCHÜSSE Zum 1. Januar 2020 ist die Wohngeldreform in Kraft ge- treten. Sie bedeutet eine deutliche Verbesserung für viele Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente oder sonstige Einkünfte haben. Erstmalig ab dem Jahr 2022 ist auch eine sogenannte Dynamisierung des Wohngeldes vorgesehen. Das Wohngeld wird dann regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Einkom- mensentwicklung angepasst. Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherstel- len. Die Einzelheiten sind im Wohngeldgesetz geregelt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und 54 FINANZIELLE HILFEN

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