Seniorenratgeber Landkreis Garmisch-Partenkirchen

finanziellen Verhältnissen fragt, z. B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben. • Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder an- dere Wertgegenstände herauszugeben bzw. Geld zu überweisen, insbesondere ins Ausland. • Sie der Anrufer unter Druck setzt. • Der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z. B. zu einem Boten, der Ihr Geld oder Ihre Wertsachen mitnehmen soll. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG In unserem deutschen Recht ist zunächst jeder für sich selbst verantwortlich – aber auch nur für sich selbst. Mit einer Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine andere Person damit zu beauftragten, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Voll- machtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter imWillen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneinge- schränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Sie können sich gerne bei den unten stehenden Instituti- onen weiter beraten lassen. Betreuungsstelle im Landratsamt Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821 751-259 josef.wassermann@lra-gap.de www.lra-gap.de/de/betreuung.html tierten die Täter ihr Opfer erneut, um es mit dem Hinweis, diese echte Polizei sei korrupt und würde die hochgehei- me Operation des Bundeskriminalamts stören, zu verwir- ren. Dabei scheuten sich die Betrüger nicht, gefälschte Verpflichtungserklärungen zum Beispiel eines „informel- len Mitarbeiters des Bundeskriminalamts“ oder ähnliche Anschein-Dokumente zu verwenden, um ihr Opfer zu täu- schen. Tipps der Polizei: • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen heraus- zugeben. • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf Nummer 110 an. ` ` Das tun nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selbst. ` ` Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden. Erzählen Sie den Beamten von den Anrufen. Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die Notrufnummer 110 griffbe- reit am Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfall selber wählen können. • Geben Sie am Telefon keine Auskunft über ihre per- sönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich! • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z.B. Nachbarn oder nahe Verwandte. • Übergeben Sie unbekannten Personen kein Geld oder Wertsachen. Legen Sie den Telefonhörer auf, wenn: • Sie nicht sicher sind, wer anruft. • Sie den Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren 58 VORSORGE

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