Maßnahmen zur Wohnraumanpassung - Main-Kinzig-Kreis

22 gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürf- tigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, soll- ten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Senioren- umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER ÜBERSICHT In den einzelnen Bundesländern gibt es unter- schiedliche Förderprogramme und Bewilligungs- kriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundes- land oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Telefon: 069 9132-03 oder unter www.wibank.de. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bau- lichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen- Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/ inlandsfoerderun g/Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten maxi- mal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombi- nation von Maßnahmen Barrierereduzierung/ Einbruchschutz) Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Behindertengerechter Umbau Das Land Hessen fördert bauliche Maßnah- men für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnraum. Die Höhe der För- derung beträgt bis zu 50% der zuwendungs­ fähigen Gesamtausgaben; je Wohneinheit von 1.000 bis 25.000 Euro. (Zuschuss) Wirtschafts- und Infrastruk- turbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Hotline: 0611 774-7333 Telefon: 069 9132-03 Telefax: 069 9132-4636 E-Mail: foerderberatung@ wibank.de Internet: www.wibank.de © colourbox.de

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