Maßnahmen zur Wohnraumanpassung - Main-Kinzig-Kreis
3 Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des bar- rierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und All- tagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder auto- matisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reich- weite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. BARRIEREFREIES WOHNEN Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfas- senden Zugang und uneingeschränkte Nutzungs- chancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein- trächtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätz- lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körper- lichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die unge hinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegen stände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaß nahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraum anpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensfüh rung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Bauen © AboutLife - stock.adobe.com
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