Maßnahmen zur Wohnraumanpassung - Main-Kinzig-Kreis

3 Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des bar- rierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und All- tagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder auto- matisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reich- weite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. BARRIEREFREIES WOHNEN Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfas- senden Zugang und uneingeschränkte Nutzungs- chancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein- trächtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätz- lich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körper- lichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die unge­ hinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegen­ stände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaß­ nahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraum­ anpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensfüh­ rung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Bauen © AboutLife - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=