Ready for TAKE OFF 2019/2020 Ostthüringen

Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn DIE TAGE VOR DEINEM AUSBILDUNGSBEGINN Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und du hast den Vertrag in der Tasche. Welche Dinge du vor dem Ausbildungsbeginn noch erledigen musst und was du während der ersten Tage im neuen Betrieb beachten solltest, erfährst du hier. Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.planet-beruf.de Krankenversicherung: Als Auszubildende oder Auszubildender brauchst du eine eigene Krankenversicherung. 1 Rentenversicherung: Mit der Anmeldung dei­ ner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt die Aufnahme in die Rentenversicherung. Diese schickt dir den Sozialversicherungsausweis mit der Sozialversicherungsnummer zu. 2 Finanzielle Unterstützung: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten (bei einer schulischen Ausbildung BAföG, bei einer betrieblichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe). Tipp: Informiere dich und stelle den Antrag frühzeitig. 3 Eigenes Bankkonto: Für die Überweisung der Ausbildungsvergütung brauchst du ein eigenes Bankkonto. 4 Private Haftpflichtversicherung: Wenn deine Eltern eine Familienhaftpflichtversiche­ rung haben, bist du während deiner ersten Ausbildung im Anschluss an die Schule in der Regel mitversichert. Falls nicht, solltest du überlegen, ob du eine eigene private Haft­ pflichtversicherung abschließt! 5 Vermögenswirksame Leistungen: Der Staat fördert mit den vermögenswirksamen Leis­ tungen deinen Vermögensaufbau. Wenn dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehaltes auf einen bestimmten Sparvertrag einzahlt, bekommst du vom Staat einen Zuschuss, die Arbeitnehmer- Sparzulage. Manche Arbeitgeber zahlen auch zusätzlich einen Teil dazu. Erkundige dich in deinem Betrieb, ob das möglich ist. 6 Steuer-Identifikationsnummer: Du musst deinem zukünftigen Arbeitgeber deine Steuer- Identifikationsnummer, die jedem Bürger auto­ matisch zugeschickt wurde, mitteilen. Wenn du das Schreiben mit deiner Nummer nicht mehr findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) an fordern. 7 Sozialversicherungsnummer: siehe Rentenversicherung. 8 Schulzeitbescheinigung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann deine Schulzeit (ab deinem 17. Lebensjahr) als Anrechnungs­ zeit für deine Rente anerkannt werden. Die Schulzeitbescheinigung, die dir von deiner Schule ausgestellt wird, reichst du mit einer Kopie deines Abschlusszeugnisses bei deiner Krankenkasse ein. 10 Gesundheitsbescheinigung Jugendlicher: Wenn du zu Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt bist, musst du mit der Gesund­ heitsbescheinigung nachweisen, dass du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet bist. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältst du ein entsprechendes Formular. Damit gehst du zu einem Arzt deiner Wahl, der dir nach einer Untersuchung die Bescheini­ gung ausstellt. 9 Checkliste „Vor dem Ausbildungsbeginn“ „Papiere“ besorgen. Bei Ausbildungsbeginn brauchst du bestimmte Unterlagen, zum Beispiel: Weitere Bescheinigungen: Eventuell wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dieses ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. 11 8

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