Ready for TAKE OFF 2019/2020 Ostthüringen

Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn Voraussetzungen erfüllt sind. Stellst du den Antrag erst nach Beginn der Ausbildung, wird Berufsausbildungsbei­ hilfe rückwirkend längstens von Beginn des Monats an gezahlt, indem du die Leistung beantragt hast. Informatio­ nen zur BAB findest du entweder im Internet unter www.arbeitsagentur.de (bei „Bürgerinnen & Bürger � Ausbil­ dung � Finanzielle Hilfen � Berufsaus­ bildungsbeihilfe“) oder im Faltblatt „Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit – Berufsausbildungsbeihilfe“. Das Faltblatt erhältst du bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder über den Bestellser­ vice der Bundesagentur für Arbeit www.ba-bestellservice.de. Wenn du unverbindlich wissen willst, ob du Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, und falls ja, in welcher Höhe, hilft dir der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit www.bab­ rechner.arbeitsagentur.de. BAB kann nun auch online beantragt werden: https://www.arbeitsagentur.de/ eservices � hier einfach den Button „Berufsausbildungsbeihilfe beantra­ gen“ nutzen. So spart man sich Wege und ist nicht an Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit gebunden. BAföG Für die Finanzierung einer schulischen Ausbildung musst du dich in deiner Stadt- oder Kreisverwaltung an die Stelle wenden, die für das Bundesausbildungs­ förderungsgesetz (BAföG) zuständig ist. Meist heißt diese „Amt für Ausbildungs­ förderung“. Weitere Informationen zum BAföG erhältst du auch beim Bundes­ ministerium für Bildung und Forschung. Du findest die Infos im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de, ka nnst aber auch beim Ministerium anrufen. Die BAföG-Hotline ist von Montag bis Frei­ tag von 8 bis 20 Uhr unter der gebüh­ renfreien Rufnummer 0800 2236341 erreichbar. Im Internet findest du unter www.bafoeg-rechner.de � BAföG-Rech­ ner ein Programm, mit dem du unver­ bindlich ausrechnen kannst, ob und in welcher Höhe du diese finanzielle Unterstützung bekommst. Finanzielle Unterstützung Während der betrieblichen Ausbil­ dung bekommst du vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe je nach Beruf im Ausbildungsvertrag festgeschrieben ist. Manchmal reicht das aber nicht. Im Bedarfsfall gilt: Eine Ausbildung soll nicht am Geld scheitern! Eine Berufsausbildung ist für Aus­ zubildende oder Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen mit Kosten verbunden. Das fängt schon beim Bewerbungsschreiben mit Bewerbungs­ mappen, Briefumschlägen und Porto an. In der Ausbildung entstehen meis­ tens weitere finanzielle Belastungen, zum Beispiel, wenn du dir Arbeits­ kleidung und Unterrichtsmaterialien kaufen, Fahrtkosten bezahlen oder eine eigene Wohnung nehmen musst. Wer eine Ausbildung beginnt, sollte sich also rechtzeitig über mögliche Kosten und deren Finanzierung im Klaren sein! Finanzielle oder auch anderweitige Unterstützung können dir die Agenturen für Arbeit bieten. Und das sogar bereits vor Aufnahme einer Ausbildung, beispielsweise durch eine Förderung aus dem Vermittlungsbud­ get. Damit kann die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung finanziell unterstützt werden. Welche Kosten hier im Einzelfall übernommen werden kön­ nen, klärst du bitte mit deiner Berufs­ beraterin beziehungsweise deinem Berufsberater in einem persönlichen Gespräch. Die notwendige Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird in der mit dir abzuschließenden Einglie­ derungsvereinbarung festgehalten. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich zur Ausbildungsvergütung durch den Betrieb Berufsausbildungs­ beihilfe (BAB), wenn bestimmte Rechte und Pflichten eines Azubis Während deiner Ausbildungszeit hast du spezielle Rechte und Pflichten: Deine Rechte: ƒ ƒ Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Unterlagen müssen dir kosten­ los zur Verfügung gestellt werden. ƒ ƒ Für die Zeit, die du in der Berufs­ schule verbringst, ist deine Ausbilderin oder dein Ausbilder verpflichtet, dich von der Arbeit im Betrieb freizustellen. ƒ ƒ Während der Ausbildung dürfen dir nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. ƒ ƒ Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss dich über die Ordnungsvorschriften an der Aus­ bildungsstätte aufklären. ƒ ƒ Du kannst während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und Einhaltung einer Frist (formlos) kündigen. Das Gleiche gilt auch für deinen Arbeitgeber. Nach der Probezeit musst du eine vierwöchige Kündigungsfrist einhalten, schriftlich kündigen und angeben, warum du die Berufsausbildung aufgeben willst. Deine Pflichten: ƒ ƒ Du hast die Berufsschule regelmä­ ßig zu besuchen. ƒ ƒ Du musst den Weisungen deiner Ausbilderin oder deines Ausbilders folgen. ƒ ƒ Du musst die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. ƒ ƒ Du hast regelmäßig ein Berichts­ heft zu führen. Das ist ein Ausbil­ dungsnachweis, den die Ausbilderin oder der Ausbilder überprüft und unterschreibt. Dieser gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. ƒ ƒ Du musst Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleg­ lich behandeln. ƒ ƒ Du musst Betriebs- und Geschäfts­ geheimnisse wahren. Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.planet-beruf.de 10

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